Nach 1292 April 13

Zugangsnummer

N 532 (1567 a)

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Nach 1292 April 13
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Brief des Züricher Rates an Stadtoberhaupt, Rat und Bürger von Konstanz in Sachen des Züricher Bürgers Herrn Walthers von Erlibach (Erlenbach Kt. Zürich). Folgender Sachverhalt wird dargelegt: Herr Walther von Erlibach hat sein Züricher Haus an den Konstanzer Bürger Bischof den Juden verkauft; der Kauf ist unter Stellung von Bürgen und Ausfertigung zweier gleicher Urkunden vor dem Rat und der Bürgerschaft von Zürich rechtskräftig abgeschlossen. Die Schreiber dieses Briefes ersuchen nun die Konstanzer, mit Nachdruck rᷝ(endlich)</i> bei dem Juden darauf hinzuwirken, daß er seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nachkommt: er soll sich in Zürich ins Einlager begeben und für die beiden Bürgen Herrn Wilhelm Bokli und Wilhelm Brosem, die leider nicht mehr zur Verfügung stehen können rᷝ(verdorben ſint),</i> zwei andere Geiseln stellen, wie es ausbedungen war. Als Beglaubigung der Angelegenheit fügen die Absender dieses Schreibens eine besiegelte Abschrift der Verkaufsurkunde für die Konstanzer bei. --
Literatur
ZU. 13, 98f. Nr. 2196a (mit Begründung der Datierung).
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50548