Geographischer Ort
Stinkenbrunn

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 10 von 13
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 April 28
    (CAO, 1316-04-28)
    Friedrich von Ruchendorf beurkundet, daß Heinrich von Stinkenbrunn [NÖ] und seine Frau Berchte von ihm ein Lehen in Stinkenbrunn gehabt haben, von dem sie 12 Schillinge Wiener Pfennige als Abgabe gezahlt haben. Ferner haben sie ihm von einer Hofstatt 30 Wiener Pfennige und von einem Weingarten rᷝan dem alten perge 12 Pfennige entrichtet. All dies ist Friedrichs rechtmäßiges Eigentum. Nun hat Friedrich das Eigentumsrecht, das beim Tode seines Vaters an ihn gefallen war, mit Zustimmung seiner Brüder an Heinrich und dessen Frau Berchte für 10 Pfund Wiener Pfennige verkauft. Der Kauf erfolgt mit der Auflage, daß die Käufer -- oder wer sonst dieses Gut in Besitz haben mag -- alljährlich am Georgstag [23. April] für Friedrichs, seines Vaters und seiner Vorfahren Seele 30 Wiener Pfennige als Burgrechtsabgabe an den Marienaltar in Ruchendorf zahlen sollen. Friedrich verpflichtet sich, dem Gotteshaus zu Ruchendorf gegenüber für die Einhaltung dieser Abmachung nach Landesrecht rᷝgewer zu sein. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Juni 9
    (CAO, 1316-06-09)
    Bruder Heinrich der Landkomtur von Österreich und Bruder Ulrich der Komtur des Deustchen Hauses zu Wien beurkunden den Erhalt der Urkunde des Bischofs Konrad von Chiemsee (Corpus Nr. N 494), die in vollem Wortlaut als Jnsert aufgeführt wird. Sie geloben, daß sie leisten werden, was er ihnen aufgetragen hat, und sprechen ihn von seinem und seines Vaters Gelübde (Fahrt ins Heilige Land) frei. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Juli 15
    (CAO, 1316-07-15)
    Schwester Adelheid, Priorin von St. Margareth in Augsburg, und der Konvent beurkunden, daß Frau Gerdrut die Sumertuttlin dem Kloster St. Margareth den Hof zu Litvͦn [Leutau Bez. Schwabmünchen] für 10 Pfund und 5 Schillinge von dem Herrn von Heigentbach gekauft hat; diesen Hof bewirtschaftete vormals Hein von Schweinbach. Der Hof bringt an Einkünften 4 Scheffel Hafer, 2 neue Augsburger Schillinge, 4 Hühner und 100 Eier. Frau Gerdrut hat sich ausbedungen, daß die Einkünfte aus dem Hof während ihrer Lebenszeit ihr selber zufallen; alsdann geht er an die Klosterverwaltung rᷝ(chvſtræi) über. Die Einkünfte sollen auf ewig alljährlich für das Licht verwendet werden. Diese Bestimmung darf selbst bei Notlage des Konvents nicht geändert werden, andernfalls geht der Hof aus dem Eigentum des Klosters in das des Spitals über. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Mai 12
    (CAO, 1316-05-12)
    Friedrich der Leupacher beurkundet, daß er mit Einverständnis seiner Ehefrau Cecilie und aller seiner Erben den Klosterfrauen von St. Mauritius in Friesach eine Mark an Gülten in St. Johann im Jauntal rᷝvnder Javnekke für 5 Mark Silber verkauft hat. Sollte jemand den Käuferinnen diesen Besitz streitig machen, so hat der Leupacher Friedrich den Hebenstreit als Bürgen gestellt, damit dieser mit ihm zusammen den Besitz der Frauen gewährleiste. Erleiden die Frauen irgend Schaden daran, sollen sie sich an dem gesamten Eigentum des Verkäufers und seines Bürgen schadlos halten, und was der eine nicht leistet, sollen sie von dem andern erhalten. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Mai 6
    (CAO, 1316-05-06)
    Frau Berchte, die Witwe des Ritters Konrad von Hadmarstorf [Harmannsdorf bei Korneuburg NÖ? Förstemann ON Bd. 1 Sp. 1295] beurkundet, daß sie dem Clarissenkloster Dürnstein als Ausstattung ihrer Tochter Kunigund einen Weingarten rᷝin der Herſtelle gegeben hat, der unanfechtbar ihr käuflich erworbenes Eigentum ist. Dieser Weingarten wurde von Perel von Wachau, dem Winzer der Frau Berchte, gegen Abgabe der Hälfte des Ertrages bewirtschaftet. Für diese Abgabe hatte ihm Berchtes verstorbener Gatte den Weingarten überlassen. Doch sollte weder Perel noch seine Frau noch seine Kinder irgendeinen Anspruch geltend machen können, wenn Frau Berchte den Weingarten verkaufen oder eines ihrer Kinder damit ausstatten wollte. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Mai 21
    (CAO, 1316-05-21)
    Wulfing von Sonnberg [NÖ] und seine Ehefrau Hedwig beurkunden, daß sie dem Meister des Johanniterhauses zu Mailberg, Bruder Wernhart von Anhang, und dem Konvent mit Rat und Zustimmung ihrer Verwandten [S. 355 Z. 24 - 29 mit ihren Einkünften näher beschriebene] Güter zu Patzmannsdorf für 35 Pfund Pfennige verkauft haben. Der Verkauf erfolgt mit gleichem Recht und gleicher Nutzung, wie Wulfing und Frau Hedwig die Güter vormals von Herrn Hartmann von Hollenstein, dessen Ehefrau Elsbet und deren Sohn Zerro gekauft hatten. Wulfing und Hedwig werden den Käufern die zuvor erwähnten Gülten vor allen gegenwärtigen oder künftigen Ansprüchen aller ihrer Erben für die Dauer von 31 Jahren und einem Tag gemäß österreichischem Landrecht schützen. -- Vgl. Corpus Nr. N 419. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Mai 30
    (CAO, 1316-05-30)
    Priorin und Konvent von Unterlinden in Colmar beurkunden. daß sie an der Mauer an ihrem Hof in Colmar, der rᷝder von Gewilre hof heißt, aus Freundschaft und Entgegenkommen Kragsteine (kepfere, s. Lexer s. v. kapfære) gegen das Anwesen Herrn Ulrichs des Tanners angebracht haben. Dafür hat Ulrich ihnen, ebenfalls in freundlicher Übereinkunft, 2 Pfund Pfennige gegeben. Die Aussteller gestatten ihm und seinen Erben, an die Mauer anzubauen, doch ohne die Mauer abzubrechen oder zu beschädigen. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Juli 31
    (CAO, 1316-07-31)
    Wilhelm der Bieger von Westhofen [Elsaß] bestätigt urkundlich, daß er und seine Erben dem Landgrafen Junker Ulrich oder dessen Erben das Gut zu Herbolzheim rᷝin deme riet gegenüber Benfeld, das der Landgraf ihm für 40 Mark versetzt hat, bei Ablösung durch dieselbe Summe von 40 Mark zurückerstatten werden. Das Gut ist dann wieder frei, gemäß der Urkunde, die Wilhelm von dem Landgrafen darüber hat. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Juni 22
    (CAO, 1316-06-22)
    Die elsässische Landgräfin Berchte und ihr Sohn Landgraf Ulrich beurkunden, daß sie Herrn Kuno von [Mittel-]Bergheim dem älteren für allzeit treu geleisteten Dienst 173 Mark Silber Straßburger Gewichtes schulden. Für dieses Silber verpfänden sie ihm und seinen Erben folgende Einkünfte: 52 Viertel, je zur Hälfte Roggen und Hafer, auf dem halben Hof zu Winloch; 58 Viertel, je zur Hälfte Roggen und Gerste, zu Matzenheim [b. Benfeld]; 64 Viertel ebenfalls halb Roggen, halb Gerste zu Bolsenheim. Diese Abgaben sollen er und seine Erben alljährlich einziehen, bis die geschuldeten 173 Mark vollständig abgezahlt sind; so lange dürfen auch die Landgräfin und ihr Sohn diese Kornmenge nicht schmälern, denn sie soll ein rechtmäßiges Entgelt für den geleisteten Dienst sein. Die Aussteller sollen die verpfändeten Einkünfte durch folgende Ratenzahlungen wieder auslösen: die 52 Viertel durch 52 Mark, die 58 Viertel durch 58 Mark, die 64 Viertel durch 63 Mark, so daß ihnen diese Gülten dann wieder frei zur Verfügung stehen. Die Aussteller verpflichten sich und ihre Erben zu sofortiger Wiedergutmachung von Einbußen an den genannten Gülten, die Herrn Kuno von Bergheim oder seinen Erben durch irgend jemanden seitens der Aussteller etwa entstehen könnten. Versäumen sie dies, so sollen Kuno von Bergheim und seine Erben die Landgräfin, ihren Sohn und ihre Leute vor geistlichem oder weltlichem Gericht oder auch ohne Gericht angreifen; er und seine Erben dürfen die Genannten um des erlittenen Schadens willen pfänden, ohne daß gegen diese Pfändung der Landfriede oder ein Gericht bemüht werden dürfen. Erlitten Herr Kuno, seine Erben oder seine Helfer bei der Anrufung eines Gerichts oder bei einer Pfändung irgendwelchen Schaden, so werden die Aussteller auch diesen getreulich erstatten. Sie leisten ihrerseits mit gegebener Treue an Eides Statt für sich und ihre Erben Verzicht auf geistliches Recht, weltliches Recht und Gewohnheitsrecht, womit sie oder ihre Erben mit oder ohne Gericht die Nutzung der verpfändeten Gülten beeinträchtigen oder diese Urkunde außer Kraft setzen könnten. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    1291 Juni 5
    (CAO, 1316-06-05)
    Engelbrecht, Herrn Prechtleins Sohn zu Krems auf dem Markt, beurkundet, daß er wohlüberlegt und willentlich, mit Zustimmung seiner Ehefrau Margret und aller seiner Erben, neun Eimer Weingülte mit der Hand des Bergmeisters Kolman von Radendorf [Rohrendorf b. Krems NÖ] an die Klosterfrauen von Minnbach [Jmbach NÖ] mit allem Recht verkauft hat. Diese Weingülte kommt von einem Weingarten rᷝze mitterpeunt am Gebling [Berg bei Klosterneuburg]; sie wurde von Perel an der Stichel entrichtet. Derselbe Perel leistete dem Engelbrecht auch eine Abgabe von 30 Pfennigen, die dieser den Herren von Melk als Burgrechtsgeld abführt. Dieses Burgrecht sowie alles Recht, das Engelbrecht, seine Frau und seine Erben an dem Weingarten hatten, hat Engelbrecht bei dem Verkauf an die Frauen von Minnbach in deren rᷝguͤlt vnd gewer überantwortet. --