Aufbewahrende Institution Wittingau, Tschechoslowakisches Staatsarchiv
Wittingau, Tschechoslowakisches Staatsarchiv
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Urkunde 1285 Mai 6(CAO, 1310-05-06)Gerhart von Oberſezze, seine Ehefrau Tuta, ihre Kinder und Erben bezeugen, daß sie um Gottes und ihrer Seele willen den [Johanniter-]brüdern zu Mailberg ihr Gut, das sie in Österreich in Nutz (rᷝin vrbor) hatten, und zwar in Herzogbirbaum, Markersdorf und rᷝVelebrvnne, für 100 Pfund Wiener Pfennige verkauft und ihnen darüber früher eine Urkunde gegeben haben. Sie werden auch für das Gut rᷝgewer sein. Sollten Tutas Erben oder Verwandte den Brüdern von Mailberg das Gut streitig machen, so soll das Haus Mailberg an Gerhart einen Anspruch auf 300 Pfund Wiener aus dessen Besitz in Österreich haben, bis er ihnen das Gut von seinen Verwandten frei macht. --Urkunde 1289 Dezember 23(CAO, 1314-12-23)Bruder Konrad von Hagenberg [Niederösterr.], der Komtur und Stellvertreter des obersten Meisters zu Mailberg, beurkundet, daß er wohlüberlegt und auf Rat der Brüder zu Mailberg den Brüdern Ulrich und Weichart den Huntaffen, auf Bitten Herrn Ulrichs von Rvchendorf und Herrn Pilgrims von Pravnſtorf, ein Pfund Zins ausgetauscht hat, das sie zu Chelichdorf besaßen und den Brüdern von Mailberg als rechtmäßiges Eigen ohne alle Einspruchsmöglichkeit übertragen haben. Für das genannte Pfund Zins haben Konrad von Hagenberg und der Konvent von Mailberg ein Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn als rechtmäßiges Eigentum gegeben mit der Bestimmung, daß die Brüder Ulrich und Weichart jährlich am St. Johannestag zur Sonnenwende [24. Juni] 10 Pfennige rᷝze pvͦrchrehte als Abgabe leisten sollen. Zur Bestätigung des Tausches gibt der Aussteller die von ihm und dem Konvent besiegelte Urkunde und stellt sich selbst für das Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn als Gewährsmann nach Landrecht und Eigentumsrecht gegen allen Einspruch. --Urkunde 1294 Mai 10(CAO, 1319-05-10)Gawin von Trostberg und seine Ehefrau Adelheid, Tochter Herrn Friedrichs von Pîvgen [wohl = Poigen, abgeg. bei Mannswörth, jetzt Wien], beurkunden, daß sie gemeinsam und freiwillig nach dem Rat ihrer Freunde und mit Zustimmung ihrer Erben den Johannitern von Mailberg ihr Bergrecht an dem Berg von Mailberg, in dem Besitz zu Marquarteſdorph [Markersdorf a. d. Pulka, NÖ], am Jacobstag [25. Juli] 1287 verkauft haben mit allem Recht, aller Freiheit und allen Abgaben, wie sie es von Friedrich ererbt haben. Sie bestätigen auch alles, was Friedrich den Johannitern in Markersdorf a. d. Pulka schon früher verkauft hatte und verzichten für sich und ihre Erben auf alle Rechtsansprüche auf die genannten Besitzungen, die sie jetzt oder später haben könnten. Es folgt Bd. V S. 463 Z. 2-5 eine Aufzeichnung der Güter, die Friedrich dem Orden verkauft hat. Die Aussteller verpflichten sich zur Gewährleistung des Besitztums. --Urkunde 1293 Dezember 20(CAO, 1318-12-20)Hertnid von Stadeck beurkundet, daß er für sich und seine Erben auf alle Rechtsansprüche auf einen Hof bei Herzogenburg mit allem Zubehör verzichtet hat, den Berthold Mennel von Hertnids Schwager Herrn Ger[hart] von Oberseß (Obřany B. Brünn), dessen Ehefrau Tuta und deren beider Erben für 14 Pfund Wiener Pfennige gekauft hat. Für diesen Rechtsverzicht hat Berthold Mennel ihm 4 Pfund Pfennige bezahlt. Das Eigentumsrecht an dem Hof hat Hertnid den Johannitern von Mailberg überlassen, mit der Bestimmung, daß Berthold dem Ordenshaus jährlich am Georgstag (23. April) 30 Pfennige zahlen soll. --Urkunde 1298 Februar 20(CAO, 1323-02-20)Rudolf, der Richter von Marburg a. d. Drau [Maribor ob Dravi, Slowenien], und seine Frau Elsbeth beurkunden, daß sie mit Zustimmung ihrer Kinder Bruder Arnold, dem Komtur von Melnik [Böhmen], und seinem Konvent die Besitz- und Nutzungsrechte im Wert von zwei Mark sowie zehn Pfennig Gülten für die Besitzungen, die Wernhart und Hainzel der Es* [Text verderbt] in Benutzung haben, verkaufen. Rudolf gelobt, daß er Arnold und seinem Konvent als rechtmäßiger Gewährsmann und Sachverwalter zur Seite stehen werde, wenn jemand die Brüder von Melnik wegen dieser Güter gerichtlich belangen sollte. Unterläßt er dies jedoch, so muß er mit seinem ganzen Besitz für alle Schäden aufkommen, die dem Komtur und dem Konvent in einem solchen Fall entstehen. --Urkunde 1296(CAO, 1321-01-01)Alber von Zwingendorf [b. Mailberg, NÖ] beurkundet mit seinen namentlich aufgeführten Söhnen und Töch\tern, daß er den Streit mit dem Johanniterhaus Mailberg um zwei Lehen, eines in Harras [Großharras b. Mailberg] und eines in Wirnſtz, aufgegeben hat, der auf einem Entscheid Herzog Albrechts von Österreich und der Landherren beruhte, wonach Gut, das Bauern von ihren Herren gekauft und an Gotteshäuser gegeben haben, von den Herren wieder zurückgewonnen werden soll. Nunmehr haben die Aussteller um Gottes und ihrer Seele willen von dem Streit um die beiden Lehen mit dem Johanniterhaus abgelassen, da sie sie ihm einst rechtsgültig verkauft hatten. Sie verzichten auf alle Rechtsansprüche und überlassen den Johannitern die beiden Lehen zu freiem Eigen. Die Johanniter haben ihnen dafür zehn Pfund Wiener Pfennige gegeben. --Urkunde Nach 1291 Mai 21(CAO, 1291-05-21)Hartmann von Hollenstein [Niederösterr.], seine Ehefrau Elisabeth uud sein Sohn Cerro beurkunden, daß sie für das Gut zu Patzmannsdorf [Niederösterr.] Bürgen sind, das Wulfing von Sonnberg dem Meister und dem Konvent von Mailberg unter Einschluß des Ausstellers (rᷝmit ſamt im) gemäß Eigentumsrecht verkauft hat. --Urkunde 1289 Dezember 23(CAO, 1314-12-23)Ulrich von Rvchendorf und Pilgrim von Pravnſtorf beurkunden, daß sie den Komtur Konrad von Hagenberg und den Konvent von Mailberg um den [Corpus N 416] beschriebenen Tausch mit ihren Freunden, den Brüdern Ulrich und Weichart den Huntaffen, gebeten haben. Zur Bestätigung des Tausches treten die Aussteller gegenüber dem Komtur und dem Konvent von Mailberg für das Pfund Zins zu Chelichdorf gemäß Landrecht und Eigentumsrecht gegen jeden Einspruch als Gewährsleute ein. Pilgrim von Pravnſtorf, der über kein eigenes Siegel verfügt, gelobt ausdrücklich, für die Abmachung einzutreten. --Urkunde 1288 Februar 22(CAO, 1313-02-22)Otto von Gutrade, seine Frau Margarethe, sein Bruder Kuno und sein Sohn Otto bekunden, daß sie wohl überlegt und mit Zustimmung ihrer Verwandten dem Johanniterhause Mailberg als Seelgerät ein Lehen zu Harras mit allen Gülten und Einkünften als Eigentum gegeben haben. Sie setzen sich dem Ordenshause rᷝze gewern vnt ze rehtem ſcherm gegen alle Ansprache nach Landes- und Besitzrecht. --Urkunde 1291 Mai 21(CAO, 1316-05-21)Wulfing von Sonnberg [NÖ] und seine Ehefrau Hedwig beurkunden, daß sie dem Meister des Johanniterhauses zu Mailberg, Bruder Wernhart von Anhang, und dem Konvent mit Rat und Zustimmung ihrer Verwandten [S. 355 Z. 24 - 29 mit ihren Einkünften näher beschriebene] Güter zu Patzmannsdorf für 35 Pfund Pfennige verkauft haben. Der Verkauf erfolgt mit gleichem Recht und gleicher Nutzung, wie Wulfing und Frau Hedwig die Güter vormals von Herrn Hartmann von Hollenstein, dessen Ehefrau Elsbet und deren Sohn Zerro gekauft hatten. Wulfing und Hedwig werden den Käufern die zuvor erwähnten Gülten vor allen gegenwärtigen oder künftigen Ansprüchen aller ihrer Erben für die Dauer von 31 Jahren und einem Tag gemäß österreichischem Landrecht schützen. -- Vgl. Corpus Nr. N 419. --
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