Ausstellungsdatum
1298 Februar 20
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Rudolf, der Richter von Marburg a. d. Drau [Maribor ob Dravi, Slowenien], und seine Frau Elsbeth beurkunden, daß sie mit Zustimmung ihrer Kinder Bruder Arnold, dem Komtur von Melnik [Böhmen], und seinem Konvent die Besitz- und Nutzungsrechte im Wert von zwei Mark sowie zehn Pfennig Gülten für die Besitzungen, die Wernhart und Hainzel der Es* [Text verderbt] in Benutzung haben, verkaufen. Rudolf gelobt, daß er Arnold und seinem Konvent als rechtmäßiger Gewährsmann und Sachverwalter zur Seite stehen werde, wenn jemand die Brüder von Melnik wegen dieser Güter gerichtlich belangen sollte. Unterläßt er dies jedoch, so muß er mit seinem ganzen Besitz für alle Schäden aufkommen, die dem Komtur und dem Konvent in einem solchen Fall entstehen. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50812