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Bruck an der Großglocknerstraße

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    1298 Februar 14
    (CAO, 1323-02-14)
    Heinrich Heilmann von Zellenberg [Els.] und seine Frau Adelheit beurkunden, daß sie einen Acker Weinreben für 34 Pfund Baseler Münze an Johann, den Schreiber ihres Herrn Burkhart von Horburg [Els.], und seine Frau Gvte verkauft haben. Dieser liegt in einem Flurstreifen, den man rᷝVierbomen nennt, und grenzt an die Besitzungen Wer\ners von Blickesberg aus Rappoltsweiler [Els.] im Bezirk Zellenberg. Heinrich und seine Frau bestätigen neben dem Empfang der gesamten Kaufsumme auch die rechtmäßige Übertragung des Besitzes durch die Hand ihres Lehnsherrn Burkhart von Horburg an den Schreiber Johann. Durch den Verkauf dieses Ackers, den sie in Ermangelung rechtmäßiger Erben nach den formalen Kriterien eines Erbschaftsvertrags durchführen, verzichten sie zugunsten Johanns, seiner Frau und seiner Erben auf sämtliche Rechte und Privilegien, die sie bezüglich des Weinguts hatten oder in Zukunft haben könnten. --
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    1296 Dezember 17
    (CAO, 1321-12-17)
    Der Colmarer Bürger Johannes Wizzeling, Sohn des Johannes von Breisach [Baden], beurkun\det, daß Mezze, seine verstorbene Schwester, sowohl mit seiner Zustimmung als auch mit Einwilligung des sie in dieser Rechtssache vertretenden Herrn Egelof von Breisach, vor ihrem Tode der Priorin und dem Konvent der Dominikanerinnen des Klosters Unterlinden in Colmar [Els.] folgende Seelgerätsstiftung gemacht hat: Zu ihrem Jahrgedächtnis sollen die Klo\sterfrauen von Unterlinden ein Pfund Pfenniggülte von einem Haus erhalten, das Gerin, die Witwe des Vogelers, von Mezze als rechtmäßiges Erbe hat. Dieses Haus liegt in der Hofstatt des Johannes von Breisach bei dem Backhaus des Ausstellers. Johannes Wizzeling verspricht gemäß der Weisung seiner Schwester, diese Leistung zu ihrem Totengedenktag zu erbringen. Sollte er dies nicht tun, so fällt das genannte Haus gänzlich in den Besitz der Klosterfrauen, die es Johannes jedoch vereinbarungsgemäß zurückgeben, wenn er sie durch ein anderes Pfund Pfennige entschädigt. Letztlich wird bestimmt, daß die Klosterfrauen die Stiftung zum Kauf von Fischen verwenden sollen. --
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    1298 Februar 20
    (CAO, 1323-02-20)
    Rudolf, der Richter von Marburg a. d. Drau [Maribor ob Dravi, Slowenien], und seine Frau Elsbeth beurkunden, daß sie mit Zustimmung ihrer Kinder Bruder Arnold, dem Komtur von Melnik [Böhmen], und seinem Konvent die Besitz- und Nutzungsrechte im Wert von zwei Mark sowie zehn Pfennig Gülten für die Besitzungen, die Wernhart und Hainzel der Es* [Text verderbt] in Benutzung haben, verkaufen. Rudolf gelobt, daß er Arnold und seinem Konvent als rechtmäßiger Gewährsmann und Sachverwalter zur Seite stehen werde, wenn jemand die Brüder von Melnik wegen dieser Güter gerichtlich belangen sollte. Unterläßt er dies jedoch, so muß er mit seinem ganzen Besitz für alle Schäden aufkommen, die dem Komtur und dem Konvent in einem solchen Fall entstehen. --
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    1298
    (CAO, 1323-01-01)
    Graf Ulrich von Pfannberg [b. Kloster Rein, Steiermark] beurkundet, daß er in Einverständnis mit seiner Gemahlin, der Gräfin Margret, und nach der Verzichtserklärung aller seiner Kinder seinem Oheim, Herrn Heinrich von Stu\benberg [b. Pöllau, Steiermark], alles das Eigen übergeben hat, das die Einschildritter [Angehörige des letzten Heerschildes, die nur das passive Lehnsrecht besitzen], Knappen und Bürger zwischen Wiener Neustadt und Pitten [NÖ] beiderseits des Flusses Leitha besessen haben. --
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    1297 Januar 13
    (CAO, 1322-01-13)
    Irnfried von Eckartsau [NÖ], seine Frau Elsbeth, seine Söhne Otto, Chadolt, Hauk und Ulrich sowie seine Töchter Margreth, Elsbeth und Anne beurkunden, daß sie den Rechtsstreit, den sie mit den Brüdern des Johanniterordens in Loech [vermutlich in NÖ bei Wien] um einen Teil der Nutzungsrechte der Weinberge in Herzendorf [wohl NÖ] hatten, beigelegt haben. Irnfried und seine Familie überlassen alle strittigen Rechtsansprüche den Johannitern in Loech zur freien Verfügung. Für die Übertragung der Rechte und die Versicherung, auch künftig keinerlei Ansprüche auf die Nutzungsrechte der Weinberge in Herzendorf zu stellen, haben Irnfried und seine Erben von den Johannitern ein Fuder Wein und einen Scheffel Weizen erhalten. --
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    1297 Juni 22
    (CAO, 1322-06-22)
    Gräfin Elsbeth, die Witwe des Grafen Hermann von Pfannberg [bei Kl. Rein, Steiermark] beurkundet, daß sie einen Teil ihrer rechtmäßigen Güter dem Kloster Merenberg [Radlje ob Dravi, Slowenien] übergeben hat. Bei diesen Gütern handelt es sich um drei Hufen Land bei Chitzueldesdorf, von denen jede sieben Eimer Wein Einweinswalder [wohl Eibiswald, nördl. Mahrenberg, Slowenien] Maß als Ertrag abwirft, ferner um drei Hofstätten bei Ladein, die insgesamt neun Eimer Wein erbringen, und schließlich noch um die Verfügungsrechte über Abgaben von zehn Eimern Wein in derselben Gegend. Diese Stiftung vollzog Elsbeth gemäß der Bitte ihres Dienstmannes Marchard von Smielenburg, der diese Güter zuvor als rechtmäßiges Lehen von ihr innehatte. Diese sollen nun Marcharts Tochter Diemuͦt bei ihrem Eintritt ins Kloster Merenberg als Mitgift dienen. --
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    1297 September 3
    (CAO, 1322-09-03)
    Der Schultheiß und der Rat von Kaysersberg [Els.] beurkunden, daß vor ihnen der Ritter Konrad-Werner von Gundolsheim [Els.] und Werner, der Sohn seines verstorbenen Bruders Werner von Gundolsheim, erschie\nen sind. Konrad-Werner, der die Vormundschaftsrechte über seinen unmündigen Neffen Werner ausübt, beurkundet, daß er im Glauben, es sei das beste für das Kind, im Namen seines Mündels der Priorin und dem Konvent des Klosters Unterlinden in Colmar [Els.] mehrere Güter verkauft hat. Es handelt sich dabei um insgesamt vier Joch Reben in verschiedenen elsässi\schen Bezirken, deren Lage genau beschrieben wird [Bd. V, S. 564 Z. 31 --36]. Die 40 Mark Silber, die der Verkauf der Güter erbracht hat, verwendet Konrad-Werner dazu, die Schulden, die sein Neffe bei Juden hat, zu vermindern. Die Klosterfrauen von Unterlinden lassen Werner und seinem Vormund weiterhin die Möglichkeit offen, die Güter zum selben Preis zu Werners Lebzeiten zurückzukaufen. Sollte Werner jedoch sterben, ohne die vier Joch Rebland zurückerworben zu haben, so fallen diese gänzlich in den Besitz des Klosters Unterlinden, ohne daß dagegen gerichtliche oder erbrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden können. Da Werner noch nicht im geschäftsfähigen Alter ist, stellt sich sein Vormund Konrad-Werner auch als Bürge für dieses Geschäft zur Verfügung; daneben werden noch drei weitere Bürgen benannt. Sie sollen dafür sorgen, daß Werner mit erreichter Volljährigkeit die hier getroffenen Vertragsbedingungen anerkennt und insbesondere die Kloster\frauen dann als Besitzer der verkauften Güter bestätigt. Sollten die Bürgen dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen sie den Dominikanerinnen von Unterlinden jeden daraus entstehenden Schaden erstatten. Weiterhin verzichten die Bürgen auf alle Rechte und gerichtlichen Ansprüche, die den Klosterfrauen im Zusammenhang mit dem hier festgehaltenen Verkaufsgeschäft schaden könnten. Schließlich legt Konrad-Werner von Gundolsheim fest, daß Gisela, die Witwe des verstorbenen Burkhards von Ensisheim [OEls.], die weiteren Güter seines Mündels verwalten soll. Auch für sie gilt die vereinbarte Rückkaufsklausel (rᷝunze das si das guͦt wider koͮfe) --
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    Urkunde
    1297 Januar 28
    (CAO, 1322-01-28)
    Johannes, der Herr von Lichtenberg [Els.], beurkundet, daß er mit seinem Herrn Konrad, dem Bischof von Straßburg, folgende Übereinkunft geschlossen hat: Wenn Konrad oder einer seiner Nachfolger die Schulden von 200 Mark reinen lötigen Silbers Straßburger Münze, die er bei Johannes hat, bei ihm oder einem seiner Nachkommen begleicht, dann wird der Bischof von den 20 Fudern Weingülte frei, die Johannes von Lichtenberg als Gegenleistung für die Schuldsumme von einem Ackerstück bei Molsheim [Els.] erhält. Johannes versichert, daß im Falle der Schuldrückzahlung weder er noch einer seiner Erben irgendwelche Rechte auf das Molsheimer Ackerstück geltend machen kann. --
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    Urkunde
    1299 Januar 27
    (CAO, 1324-01-27)
    Bei dieser Urkunde handelt es sich um die lateinische Parallelausfertigung der Seel\gerätsstiftung Heinrichs von Gutrat an das Bistum Salzburg. Die deutsche Urkunde gleichen Datums liegt ediert als Cor-pus-Nr. 3198 (Bd. IV, S. 383) vor. Zum Inhalt vgl. das Regest zu Nr. 3198 (Reg., S. 663). --
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    Urkunde
    1297 November 19
    (CAO, 1322-11-19)
    Hertnid, der Bischof von Gurk [Kärnten], beurkundet, daß er wegen seiner großen Schulden die Festung von Töllerberg [Kärnten] mit allen dazu gehörigen Gütern und Besitzrechten, wie er sie einst von den Kindern des Tolrs [dem Erbauer der Festung] erworben hatte, an Konrad von Ovuenstain [vielleicht Aufenstein, Tirol] für 40 Mark Silber verkauft und Konrad, dessen Frau Aleize und ihre Nachkommen rechtmäßig mit diesen Gütern belehnt hat. Weiterhin verspricht Hertnid, daß er oder einer seiner Nachfolger auf dem Bischofsstuhl in Gurk im Falle des Verkaufs oder der sonstigen Weitergabe der Festung durch Konrad auch den neuen Besitzer in dieser Weise belehnen werde; es sei denn, daß die Festung vom Bischof selbst beansprucht wird. --