1299 Mai 2.

Zugangsnummer

3345

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1299 Mai 2.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bürgermeister Peter der Schaler, Ritter, und der Rat von Basel beurkunden, daß die Bürger von Luzern mit Schuhelin, mit Kuno vor Spalen und mit allen deren Helfern wegen aller gegenseitigen Streitigkeiten und Ansprüche vollständig versöhnt sind. Ausgenommen davon bleiben nach der Rechtssatzung der Luzerner die Todfeindschaften rᷝ(tôtgeveihte),</i> die sich Schuhelin, Kuno und deren Helfer bei den Luzerner Bürgern zugezogen haben. Daher sollen sie Gericht und Gebiet der Luzerner meiden. Für die Sühne haben Schuhelin und Kuno 28 Pfund Pfennige erhalten und für sich und ihre Helfer geschworen, die Sühne und die sonstigen Bestimmungen der Urkunde einzuhalten. Überdies hat sich Ritter Konrad der lange Mönch für die Einhaltung durch Schuhelin verbürgt rᷝ(getroͤſtet).</i> -- Vgl. Corpus Nr. 1487, 1789, 3054, 3057, 3058. --
Literatur
Kopp, Urkk. 2, 168 f. Nr. 109 = Archiv Kunde österr. Gesch. - Qu. 6 (1851) S. 168 f. Nr. 109 ; BU. 3, 252 f. Nr. 472.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40811