1287 September 13

Zugangsnummer

N 335 (920 a)

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Ausstellungsdatum
1287 September 13
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Dietrich von Rande, Vogt König Rudolfs im St. Gregoriental, sowie der Rat und die Gemeinde des Tales bekunden, daß sie dem [Benediktiner-] Kloster St. Gregor Treue schuldig sind. Sie sollen es in allen hergebrachten Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten belassen in allen Dingen, die in den Dinghöfen des Klosters verhandelt werden, so wie es bis zu dem Tag war, als die Stadt Münster [im Gregoriental] freie Reichsstadt wurde. Diese Freiheit soll dem Kloster keinen Schaden bringen. Der Abt oder ein von ihm bestellter Vertreter sollen dem Rat der Stadt angehören. Sie werden ohne Zustimmung des Abtes keine Neuerungen durchführen. Für alle Abgaben, die das Kloster von Hofstätten in der Stadt zu beanspruchen hat oder noch erwirbt, hat der Beauftragte des Abtes das Recht, die Haustüren zu beschlagnahmen, wenn die Abgabe nicht termingerecht bezahlt wird. Wer sich widersetzt, hat eine Buße verwirkt. Die Aussteller verzichten gegenüber dem Kloster für sich und ihre Nachfahren rᷝalles dez ſchirmes</i> durch geistliches, weltliches oder Gewohnheitsrecht für alle Bestimmungen dieses Vertrages. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50348