Aufbewahrende Institution Colmar, Departementsarchiv
Colmar, Departementsarchiv
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Urkunde Bvrchart der Ritter von hagenecke; vrowe Adelheit an Comendvre vn̄ den Brvͦdern des heiligen hvſes des Spitaleͥs von Jrl'm Sc̄ī Joh's zv Columber - 1285 März 4.(CAO, 1310-03-04) Bvrchart der Ritter von hagenecke; vrowe AdelheitDer Ritter Burchart von Hageneck und seine Ehefrau Adelheit beurkunden, daß sie den Johannitern von Kolmar näher bezeichnete Einkünfte aus 8½ Jucharten, 3 Gehölzen, 2 Höfen und 2 Häusern, die insgesamt 65½ Schillinge betrugen, für 33 Pfund Basler und 5 Schillinge verkauft haben. --Urkunde 1290(CAO, 1315-01-01)Rudolf, der Münzmeister von Breisach [Baden], beurkundet, daß er der Priorin und dem Konvent des Klosters Unterlinden zu Colmar [Els.] seinen Hof, der in der Breisacher Niederstadt vor dem mittleren Tor, das man auch Herrn Walthers des Schmiedes Tor nennt, liegt, mit den zugehörigen Äckern und Eigen\tumsrechten übergeben hat. Weiterhin verfügt Rudolf, daß die Klosterfrauen von Unterlinden nach seinem Tod einen Zins von zweieinhalb Pfund Pfennigen von Manegolt Rvͦchens Haus, sowie einen Zins von zehn Schillingen vom Stall Werners von Girbaden [Els.] erhalten sollen. Diese Zinse sollen Rudolf zu seinen Lebzeiten jedoch noch selbst zufallen. --Urkunde 1292 Februar 8(CAO, 1317-02-08)Die Kolmarer Bürgerin Frau Berchta rᷝ(Behrta), Witwe des Herrn Hesse von rᷝKoͤnſhen (Kienzheim, Elsaß), beurkundet, daß sie um ihres Seelenheils willen mit der Hand ihres Vogtes Rulin des Weibels vor genannten Zeugen und unter dem Siegel von Schultheiß, Rat und Bürgern von Kolmar dem Kloster Unterlinden zu Kolmar drei Joch Reben rechtskräftig als Seelgerät überlassen hat. Dieses (Bd. V S. 372 Zeile 34 - 39 seiner Lage nach beschriebene) Rebland, das sie erst nach dem Tode ihres Ehemannes erworben hatte, erhält sie gegen eine jährliche Abgabe von einem Pfund Wachs vom Kloster Unterlinden als Leibgeding zurück. Nach ihrem Tod ist es dann uneingeschränkter Besitz des Klosters, das davon Seelenmessen für die Stifterin abhalten soll. --Urkunde 1296 Februar 15(CAO, 1321-02-15)Kuno von Laubegassen beurkundet mit seiner Ehefrau Anna und seinen Söhnen Nibelunc und Hesse, daß sie den Minoriten in Colmar [Els.] ihre ererbten Rechte an dem zwischen der Stadtmauer und der Loͮchahen [Lauch] außerhalb der Mauer gelegenen Gut, das der Brühl heißt, für zwölf Mark Silber verkauft haben. Sie quittieren den Empfang und werden ihnen das Gut nach Recht verbürgen. --Urkunde Heinrich von Jlzich ein ritter schultheize ze Múlnhuſen - 1295 Mai 5.(CAO, 1320-05-05) Heinrich von Jlzich ein ritter schultheize ze MúlnhuſenRitter Heinrich von Illzach, Schultheiß von Mülhausen, beurkundet: Vor ihm erschien vor Gericht Herr Heinrich, [Sohn] des Herrn Gernand, Bürger von Mülhausen, gemeinsam mit seinen 3 Kindern Adelheid (Ehefrau Jakobs von Hall), Anna (Ehefrau Walchs von Tor) und Gernand und erklärte mit ihrem, ihrer beider Kinder und deren Vormunde Einverständnis, daß Clara und Heinz, die Kinder seines [Herrn Heinrichs] verstorbenen Sohns Heinrich, nach seinem [des Großvaters] Tode beide oder, wenn eines der Kinder schon vorher stirbt, das überlebende den Erbteil ihres Vaters wie die 3 anderen Kinder des Ausstellers so erhalten sollen, als ob dieser noch am Leben wäre. Diese [Erklärung] wurde mit allen nach Recht und Gewohnheit erforderlichen Sicherheiten abgegeben und erhielt juristisch Kraft, nachdem die Anwesenden dazu vernommen waren. --Urkunde wernher von Múnſtrol der ritter - 1295 Oktober 4.(CAO, 1320-10-04) wernher von Múnſtrol der ritterRitter Wernher von Münsterol [Oberelsaß] bekundet: Als er für seinen Herrn, den Grafen Tiebalt von Pfirt, zu Tann Gericht hielt, erschienen vor ihm Kuno der Müller von Masmünster [Oberelsaß] und dessen Ehefrau, die behauptete, Erbin des Wernher Beieler von Sennheim [Oberelsaß] zu sein, sowie Jakob Mangolt von Uffholz einerseits und Bruder Heinrich von rᷝRvͦlingen als Bevollmächtigter des Klosters Lützel anderseits. Dieser konnte gegenüber den Erbansprüchen der Gegenpartei beweisen, daß Wernher noch zu seinen Lebzeiten dem Kloster seine gesamte liegende und fahrende Habe geschenkt und die Schenkung in seiner Todesstunde bestätigt hat. Das Kloster wurde in Gegenwart von 14 [Bd. 3 S. 390 Z. 36-40] genannten Zeugen rechtskräftig [in den Besitz] des Gutes eingesetzt. --Urkunde 1298 Februar 14(CAO, 1323-02-14)Heinrich Heilmann von Zellenberg [Els.] und seine Frau Adelheit beurkunden, daß sie einen Acker Weinreben für 34 Pfund Baseler Münze an Johann, den Schreiber ihres Herrn Burkhart von Horburg [Els.], und seine Frau Gvte verkauft haben. Dieser liegt in einem Flurstreifen, den man rᷝVierbomen nennt, und grenzt an die Besitzungen Wer\ners von Blickesberg aus Rappoltsweiler [Els.] im Bezirk Zellenberg. Heinrich und seine Frau bestätigen neben dem Empfang der gesamten Kaufsumme auch die rechtmäßige Übertragung des Besitzes durch die Hand ihres Lehnsherrn Burkhart von Horburg an den Schreiber Johann. Durch den Verkauf dieses Ackers, den sie in Ermangelung rechtmäßiger Erben nach den formalen Kriterien eines Erbschaftsvertrags durchführen, verzichten sie zugunsten Johanns, seiner Frau und seiner Erben auf sämtliche Rechte und Privilegien, die sie bezüglich des Weinguts hatten oder in Zukunft haben könnten. --Urkunde 1296 Dezember 17(CAO, 1321-12-17)Der Colmarer Bürger Johannes Wizzeling, Sohn des Johannes von Breisach [Baden], beurkun\det, daß Mezze, seine verstorbene Schwester, sowohl mit seiner Zustimmung als auch mit Einwilligung des sie in dieser Rechtssache vertretenden Herrn Egelof von Breisach, vor ihrem Tode der Priorin und dem Konvent der Dominikanerinnen des Klosters Unterlinden in Colmar [Els.] folgende Seelgerätsstiftung gemacht hat: Zu ihrem Jahrgedächtnis sollen die Klo\sterfrauen von Unterlinden ein Pfund Pfenniggülte von einem Haus erhalten, das Gerin, die Witwe des Vogelers, von Mezze als rechtmäßiges Erbe hat. Dieses Haus liegt in der Hofstatt des Johannes von Breisach bei dem Backhaus des Ausstellers. Johannes Wizzeling verspricht gemäß der Weisung seiner Schwester, diese Leistung zu ihrem Totengedenktag zu erbringen. Sollte er dies nicht tun, so fällt das genannte Haus gänzlich in den Besitz der Klosterfrauen, die es Johannes jedoch vereinbarungsgemäß zurückgeben, wenn er sie durch ein anderes Pfund Pfennige entschädigt. Letztlich wird bestimmt, daß die Klosterfrauen die Stiftung zum Kauf von Fischen verwenden sollen. --Urkunde 1291 März 1(CAO, 1316-03-01)Frau Junte von Krenkingen, Witwe Herrn Walters von Steinbrunn, beurkundet, daß sie gegenüber ihrem rᷝnefen Bruder Gottfried von Staufen und gegenüber dem Komtur der Johanniter von Mülhausen, Bruder Jacob von Neuenburg [oder Neuburg?], Verzicht geleistet hat auf alles Recht, das sie sich bei der Übereignung eines Gutes im Bann zu Sennheim an die Johanniter von Mülhausen vorbehalten hatte. Dieses Gut hatte Frau Junte einst von Heinrich von Oltingen gekauft, wie in den urkunden vermerkt ist, die den Johannitern darüber von Frau Junte und ihrem Ehemann ausgestellt worden waren. Den Verzicht auf das vorbehaltene Recht an diesem Gut leistet Frau Junte unter der Bedingung, daß der Komtur und die Brüder des Mülhauser Johanniterhauses ihr alljährlich vor dem Martinstag drei Fuder Weißwein und ein Fuder Rotwein in ihre Fässer nach Sennheim liefern; dieser Wein soll aus dem Rebbau des genannten Gutes stammen oder anderer Wein von vergleichbarer Güte sein. --Urkunde 1287 November 10(CAO, 1312-11-10)Schwester Ellyn, Tochter des Ritters Kuno von Ensisheim, bekundet, daß sie um Gottes und ihres Seelenheiles willen dem Komtur und den Brüdern des Johanniterhauses zu Colmar [Bd. 5 S. 256 Z. 16 - 18] aufgeführten Landbesitz, alles Reben, mit allem recht geschenkt hat. Das Johanniterhaus muß den Ertrag daraus der Ausstellerin und ihrem Bruder Walther geben, solange diese leben. Schwester Ellyn wird dem Johanniterhause daraus jährlich rᷝan s*6+ce*6- Katherinen abende [24. November] 2 Schillinge Basler für Fische geben. Stirbt eines der Geschwister, so soll das andere dem Johanniterhause 5 Schillinge geben; nach ihrer beider Tode soll der Komtur den Brüdern aus dem Gute jährlich zum 24. November 10 Schillinge für Fische ausrichten, damit sie die Jahrzeit der Geschwister um so eifriger begehen. --