Ausstellungsdatum
1299 Mai 1.
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Konrad von St. Marien [B. Horn] beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Margret, seiner Söhne Konrad und Alber und seiner Töchter Katrein und Margret 3½ unbewirtschaftete rᷝ(oͤde)</i> Lehen zu rᷝErnſtorf</i> mit Burgrecht und Eigentumsrecht so wie ein bewirtschaftetes rᷝ(geſtifte)</i> Lehen zu Waiden [bei Horn], das 86 Pfennige einbringt, an Äbtissin Offmei und den Konvent von St. Bernhard für 13 Pfund der allgemeinen Münze verkauft und den Betrag erhalten hat. Er hat den Besitz gemeinsam mit seiner Ehefrau als rechtmäßiges Eigen aufgegeben. Da seine Kinder noch nicht volljährig sind, stellt er dem Kloster 3 [Bd. 4 S. 473 Z. 34-35] namentlich genannte Bürgen, die aus freien Stücken gemeinsam mit ihm, bzw. nach seinem und ihrem Tode auch ohne sie, die Kinder zur Aufgabe des Gutes veranlassen werden. Sie sind gemeinsam mit Konrad entsprechend dem Landesrecht rᷝgewerer</i> und rᷝſcherm.</i> Als Sicherheit stellt er den Bürgen sein Gut »zu den Meierhöfen⟨ für den Fall, daß ihnen durch ihn oder seine Kinder Schäden entstehen. Werden die Klosterfrauen durch die Bürgen geschädigt, die nach dem Landesrecht ihr rᷝſcherm</i> sein sollen, so dürfen sie sich ebenso wie die Bürgen an Konrads genannten Besitz halten. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40806