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Ehrenhausen

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An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

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    Urkunde
    1298 Mai 1.
    (CAO, 1323-05-01)
    Ulrich der Kämmerer von Wellenburg beurkundet, daß er von Heinrich und Ulrich Ratsam, Bürgern von Augsburg, eine Hufe zu Göggingen aufgenommen hat, die sie als Lehen von ihm besaßen. Diese Hufe hat er an Heinrich Pfauentrit, Bürger von Augsburg, und an dessen Bruder Friedrich geliehen. Friedrich erklärt, daß er, falls er seinen Bruder überleben sollte, für Heinrichs Ehefrau und Kinder Treuhänder sein wird. -- München HpSA. (Kl. Augsburg St. Katharina Nr. 41). -- Reg.: Reg. Boic 4, 667.
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    Urkunde
    1298 Mai 3.
    (CAO, 1323-05-03)
    Heinrich der Sevelder, Bürger zu Stein, beurkundet, daß er von Herrn Arnold, dem Sohn Ottos von Dürnstein, einen [Bd. 4 S. 255 Z. 36] der Lage nach beschriebenen Weingarten zu Dürnstein, genannt der rᷝweͣch, für 18 Pfund gekauft hat. Von diesen 18 Pfund haben ihm die Klarissen von Dürnstein 9 Pfund unter der Bedingung gegeben, daß er und seine Ehefrau Kunigund bis zu ihrem Tode den Weingarten unversetzt und unverkauft behalten sollen. Wenn nach dem Tode eines der Ehegatten Heinrich oder Kunigund sich wiederverheiraten, so soll der Weingarten ohne Einspruchsmöglichkeit dem Kloster zufallen. --
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    Urkunde
    1298 Mai 23.
    (CAO, 1323-05-23)
    Bischof Landolf von Brixen beurkundet, daß er an Bertold, früheren Propst des Hochstifts Brixen, und an dessen Erben, die zum Hochstift gehören, sein Marschallamt in Lusen verliehen hat, das früher Gottschalk und Gebhart aus Lusen von ihm gehabt haben. Diese beiden hatten auch den Bischof gebeten, es Bertold und seinen Erben zu leihen, da sie mit Hand und Zustimmung des Bischofs von Bertold dafür 135 Mark Zahlberner erhalten haben. Er verleiht ihnen das Marschallamt zu gleichem Recht, wie Gottschalk und Gebhart es von ihm besessen haben und wie es von alters her überkommen ist. Sie sollen ihm in diesem Amt dieselben Dienste leisten, wie es von alters her üblich ist. Bischof und Hochstift werden ihm und seinen Erben, die zum Hochstift gehören, für das Amt im Notfall rᷝrehte Geweren sein, wie es ein Herr rᷝnach Rehtlehen [Lehensrecht?] tun soll. -- Bemerkung Wilhelms: Das LRA. Innsbruck hält diese Urkunde für »eine Fälschung (oder sogenannte Innovation) aus späterer Zeit (14. Jh., erste Hälfte bis Mitte)⟨. M. E. kann die Schrift wohl der Zeit des Datums angehören. Das 1320 zusammengestellte Urbar des Brixner Hochstifts im HpSA. München weist wesentlich jüngere Schriftzüge auf. --
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    1298 Mai 3.
    (CAO, 1323-05-03)
    Heinrich Schmidlin und seine Ehefrau Willin, Bürger von Sennheim, beurkunden, daß sie aus Not 1 Juchart fruchttragende Reben im Bann von Sennheim und 1 Mannwerk Matte, beides [Bd. 4 S. 256 Z. 16-19] der Lage nach genau beschrieben, an Abt und Konvent des Zisterzienserklosters Lützel für 30 Pfund Pfennige verkauft und den Betrag erhalten haben. Der Abt und die Klosterherren von Lützel, sowie Bruder Heinrich Rölinger als deren Vertreter haben ihnen und ihren Erben die eben verkauften Reben und die Matte als Zinslehen rᷝ(erbe) verliehen. Als Zins ist alljährlich vor der Kelter 1 Fuder Weißwein [als] Gülte von dem auf dem Rebstück wachsenden Wein an die Klosterherren oder deren bevollmächtigten Vertreter zu übergeben. --
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    Urkunde
    1298 Mai 1.
    (CAO, 1323-05-01)
    Schwester Agnes von Hauseck beurkundet, daß sie auf rᷝdez ſleuningen Haus zu Wien 1 Pfund Gülte gekauft hat, das man ihr zu ihren Lebzeiten entrichten soll. Sie hat bestimmt, daß nach ihrem Tode die Brüder des Deutschordenshauses in Wien mit dem Pfund Gülten das Heilige Land jenseits des Meeres unterstützen sollen, wenn ein Kreuzzug aufgerufen wird. Außerdem sollen die Brüder ewig ihrer Seele gedenken. -- Zu Anm. 2 von Corpus Nr. 2987: QGStWien I 9 schreiben: rᷝdes sleumengen hous. -- Wien, Centralarchiv des Deutschordens. -- Reg.: Pettenegg 1, 195 Nr. 754; QGStWien I 9, 15 f. Nr. 17243.
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    Urkunde
    1298 Mai 10.
    (CAO, 1323-05-10)
    Herzog Albrecht [I.] von Österreich beurkundet, daß er Bürgermeister, Rat und der Bürgergemeinde von Straßburg für alle Schäden, die sie alle oder einzelne durch ihn oder seine Helfer erlitten haben, aufkommen und sie bis Martini 1298 abgelten wird. Der Schultheiß Nikolaus Zorn von Straßburg und Reimbold, [Sohn des] Herrn Reimboldelins von Straßburg, sowie Bischof Konrad [III.] von Straßburg oder ein von diesem bevollmächtigter Ritter sollen bis zu diesem Zeitpunkt die Schäden möglichst feststellen. Die von den dreien, oder zweien unter ihnen, anerkannten Schäden wird er unverzüglich bis zum Termin ausgleichen. Wenn inzwischen einer der 3 [Schiedsleute] stirbt, so wird er einen anderen Bürger der Stadt an dessen Stelle setzen. --
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    Urkunde
    1298 Mai 24.
    (CAO, 1323-05-24)
    Friedrich von Schafferfeld beurkundet, daß ein Streit zwischen ihm und Abt Rudolf von Seitenstetten wegen einer Wasserleitung bei Amstetten bestand, die zu der Mühle des Klosters in Eckersdorf führt. Diese Streitigkeiten wurden [damals] durch Albert, den Dechanten von Ardagger, im Auftrage des Bischofs Wernhart von Passau in einer Gerichtsverhandlung zu Amstetten geschlichtet und die nachfolgende Urkunde darüber ausgestellt: Friedrichs Ansprüche gegenüber Abt Rudolf auf den Zehnten des rᷝPhriller und auf 1 Pfund Gülte, das ihm der Abt versprochen hätte, wurden durch 3 Pfund Pfennige abgelöst, die ihm der Abt zur folgenden Lichtmeß mit Wissen des Konventes zahlte. Dafür sollten Friedrich und seine Erben, die die Äcker, durch die das Wasser der Klostermühle Eckersdorf fließt, besitzen, gleichgültig ob zu Erb- oder Lehnsrecht oder durch Kauf, diese Wasserzufuhr in keiner Weise behindern. Wenn andere Müller dies tun, dürfen die Klostermüller die Wasserleitung durch die Äcker nach ihrem Gutdünken regeln und leiten. [Soweit die alte Urkunde]. Friedrich erklärt, daß danach zwischen ihm und Abt Konrad von Seitenstetten wegen dieser Sachen erneut Streit entstanden ist. Dieser Streit wurde mit Zustimmung beider Parteien und auf den Rat angesehener Leute wie folgt beigelegt: Friedrich soll die Bestimmungen der [alten] Urkunde halten. Doch dürfen die Klostermüller nur ein Viertel des Wassers durch Anlage eines Wehrs ableiten rᷝ(wuͤren). -- Die genannte frühere Urkunde trägt das Datum »Amstetten 1285 Dezember 20⟨. Sie ist in lat. Sprache abgefaßt und in den FRA. II 33, 107 als Nr. 90 gedruckt. Sie umfaßt die im Corpus (Bd. 4 S. 262) auf Z. 19-36 wiedergegebenen Teile. Regierungszeit des Abtes Rudolf I.: 1263-1288, Konrad IV.: 1290-1308. --
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    Urkunde
    1298 April 30.
    (CAO, 1323-04-30)
    Gräfin Agnes von Pfannberg beurkundet, daß sie ihren Besitz im Lavanttal, ihr freies Eigen und ihre rechtmäßige Morgengabe, an Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg als Eigen, für sich, ihre Vorfahren und ihren Ehemann, von dem sie das Gut hat, als Seelgerät gegeben hat, [nämlich] die Burg Löschental und den Turm Lavamünd mit edlen und unedlen Leuten und ihren übrigen Besitz im Lavanttal. Dafür wird ihr der Erzbischof, damit sie bis zu ihrem Tode angemessen rᷝ(mit ſtatten) und ohne Mangel leben kann, den oben genannten Besitz rᷝ(gelt) mit ebensoviel Gülte, mit dem gleichen Ertrag und einer ihr gefallenden Burg in Bayern ersetzen. Soweit er den Gegenwert nicht in Gülten stellen kann, soll er ihn mit beweglicher Habe im entsprechenden Wert ersetzen. --
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    Urkunde
    1298 Mai 13.
    (CAO, 1323-05-13)
    Ramung von Hörzhausen beurkundet, daß er dem Kloster Indersdorf einen Garten zu Hörzhausen für seiner Vorfahren und seine eigene Seele als Seelgerät gegeben hat. Dies ist auch gerichtlich anerkannt, weil er von seinem Vetter Hans darum angesprochen wurde und vor dem Gericht zu Aichach beweisen mußte, daß er den Garten nur aus lauterer Gesinnung dem Kloster als Seelgerät gestiftet hat. Da er dies bewies, wie es ihm das Urteil bezeugt, wurde dem Kloster und seinem Rechtsbeistand [Propst Konrad von Ainershofen] wegen der Klage der richterliche Schutz gewährt rᷝ(zefvͦr pann getan), daß sie das Seelgerät künftig ohne Schädigung in Ruhe behalten sollen. -- München HpSA. (Kl. Indersdorf Fasc. 6). -- Druck: MB. 10, 259 f. Nr. 24; Obb. Arch 24 (1863) S. 47 f. Nr. 13. Reg.: Reg.Boic. 4, 668.
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    Urkunde
    1298 Mai 1.
    (CAO, 1323-05-01)
    Dechantin Bercht, Kellnerin Alheid und der Konvent des Klosters Niedernburg in Passau beurkunden, daß ihre zur Abtei gehörigen Leute aus [Bd. 4 S. 254 A: Z. 35-36, B: Z. 34-36] näher genannten Ortschaften Streitigkeiten mit Herrn Ulrich von Urleinsberg, dem Propst des Klosters, gehabt haben. [Sie behaupteten], weder ihm noch sonst einem Klosterpropst Heu schuldig zu sein. Da er ihnen erlaubt hatte, ihre Sache vor ihm mit Leuten, die darüber Bescheid wissen, zu beweisen, haben sie ihm [als Ablösung] 7 Pfund Passauer Pfennige gegeben. Dafür bleiben sie künftig von seiner und seiner Nachfolger Heuforderung verschont. -- A und B fast wörtlich übereinstimmend; von gleicher Hand. --