Geographischer Ort Burgstall Hohenburg (Soyen)
Burgstall Hohenburg (Soyen)
Lade...
GND-ID
17 Ergebnisse
An diesem Ort ausgestellte Urkunden:
Gerade angezeigt 1 - 10 von 17
Urkunde herre Wernher von Stoͮphen an gotzhuſe von ſant Trud- pert - 1296 März 19.(CAO, 1321-03-19) herre Wernher von StoͮphenWernher von Staufen beurkundet, daß er dem Kloster St. Trudpert 1 Pfund Gülten aus seinem Gut zu Münster in dem rᷝBrugholz für die Jahrzeit seiner verstorbenen Ehefrau Adelheid gestiftet hat. Für seine eigene Jahrzeit setzt Wernher den Rest des Zinses aus [dem Gut in] Brugholz aus. Nach seinem Tode gehört das Gut in Brugholz mit den anfallenden Zinsen dem Kloster. Neben dem Aussteller siegeln dessen Vettern, Otto und Bertold von Staufen, die darüber eine Erklärung abgeben. --Urkunde Rudolf von gots genaden Pfalenczgraf bi dem Rein vnd Herczog ze Bayern an Rat der Stat ze Nuͤrenberg - 1296 März 13.(CAO, 1321-03-13) Rudolf von gots genaden Pfalenczgraf bi dem Rein vnd Herczog ze BayernRudolf [I.], Pfalzgraf bei Rhein, Herzog zu Bayern, teilt dem Rat und der Stadt Nürnberg mit, daß er den Bürgern seiner Stadt Nabburg die gleichen Rechte wie der Stadt Amberg verliehen hat. Daher sollen ihnen die Nürnberger in ihrem Gebiet rᷝ(bi ev) Zollfreiheit zugestehen. Dieselbe soll dann für die Nürnberger in Nabburg gelten. -- Vgl. Corpus Nr. 1914, 2383. --Urkunde Lv̓tolth ein vrige von reigenſperg der ivnge an brvͦder heinrich von phfalhain · dem Commendv̓r dez hvͦz von Clingenowe ſant iohanſ orden - 1296 März 21.(CAO, 1321-03-21) Lv̓tolth ein vrige von reigenſperg der ivngeFreiherr Leutold [VIII.] von Regensberg der Junge beurkundet, daß er an Bruder Heinrich von Pfahlheim, Komtur des Johanniterhauses Klingnau, 2 Eigenleute, Heinrich den Höringer und Johann den Toiser samt allen dessen jetzigen und künftigen Kindern mit allen bisherigen Rechten für 5 Pfund Pfennige, deren Empfang er quittiert, verkauft hat. Leutold wird für die Leute rᷝwer sein. --Urkunde Hertwich pavman; vroͮ Agnes an Hainreich dem ſchreiber von Griven ge- nant - 1296 März 17.(CAO, 1321-03-17) Hertwich pavman; vroͮ AgnesHertwig Pauman, seine Ehefrau Agnes und alle seine Erben beurkunden, daß sie Heinrich, genannt der Schreiber von Griffen, 2 [Bd. 3 S. 474 Z. 31-32] näher beschriebene Hufen für 10 Mark Silbers verkauft haben, jedoch haben Hertwig, seine Ehefrau oder einer seiner Erben Rückkaufsrecht an den Hufen. -- Die als Satzzeichen verwendeten »!⟨ sind besser durch »/.⟨ zu ersetzen. --Urkunde paldwin von pærwing bvrgærmeiſter ze Regenſpvrck - 1296 März 16.(CAO, 1321-03-16) paldwin von pærwing bvrgærmeiſter ze RegenſpvrckBaldwin von Barbing, Bürgermeister zu Regensburg, beurkundet, daß der Streit zwischen ihm und den Frauen zum Heiligen Kreuz [am Judenstein zu Regensburg; Reuerinnen] wegen deren Hufe zu Barbing geschlichtet ist. Er stimmt zu, daß die Frauen zu seinen Lebzeiten die Hufe mit ihren eigenen Pflügen bewirtschaften; nach seinem Tode können sie die Bewirtschaftung frei nach ihrem Ermessen ordnen. Seine Kinder und Erben haben keine Rechtsansprüche auf die Hufe bis auf [die Einkünfte aus dem] Gericht und [die Benutzung der] Schmiede. Sie sollen den Frauen auch nicht dreinreden, außer daß sie für die Bewirtschaftung der Hufe Sorge tragen, wenn die Frauen sie nicht bewirtschaften. -- Zu Bd. 3 S. 473 Z. 23: Das rᷝſ in rᷝſdaz ist sicher Verschreibung. Der Schreiber hat den Anstrich des folgenden rᷝſi versehentlich gemacht und versucht, durch Überschreibung mit rᷝd ihn zu verwischen. -- Regensburg, Arch. d. Kl. z. Hl. Kreuz am Judenstein. -- Druck: Verh. Oberpfalz 41 (1887) 11 f. Nr. 11.Urkunde HainR von kallenberc an Abetiſchenne! vn̄ deme Conuente! von Walde - 1296 März 12.(CAO, 1321-03-12) HainR von kallenbercDie Brüder Heinrich und Friedrich von Kallenberg beurkunden, daß sie an Äbtissin und Konvent von Wald eine Reihe [Bd. 3 S. 471 Z. 44 bis S. 472 Z. 1] namentlich genannter Leute für 6 Pfund Konstanzer als Eigentum verkauft haben und für diese rᷝwer sein werden. -- Die beim Druck der Urkunde verwendeten »!⟨ sind besser als »/.⟨ zu lesen. Urk. Nr. 2368 von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1955, 2154. --Urkunde wolfram der marſchalch von hohenburch - 1296 März 5.(CAO, 1321-03-05) wolfram der marſchalch von hohenburchWolfram, Marschall von Hohenburg [am Inn], beurkundet, daß er sich mit Bischof Heinrich von Regensburg wie folgt versöhnt hat: 1) Dienstleistungen, die er für den Bischof nach seiner letzten Abrechnung mit diesem eingenommen hat, soll er herausgeben und bei künftigen Einnahmen keine Verzögerung in der Ablieferung eintreten lassen. Türmern, Wächtern und Torwarten soll er ihre Löhnung termingemäß auszahlen. 2) Im bischöflichen Gericht, bei Bauten (rᷝzimber) und in allen Dingen, die zu seinem Amt gehören, wird Wolfram im Dienst des Bischofs nicht saumselig sein. 3) Er wird rᷝChnoflauch, Ernst und dem Schmied seine Schulden bezahlen, die ihm auferlegt worden sind. 4) Er wird [künftig] weder spielen noch in ein Wirtshaus gehen. 5) Er verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Versprechungen und stellt dafür [Bd. 3 S. 469 Z. 8-9] namentlich genannte Bürgen (darunter seinen Sohn Friedrich). Gibt er dem Bischof Anlaß zur Klage, so müssen die Bürgen ohne Unterschied 14 Tage nach erfolgter Mahnung in Regensburg in einem vom Bischof bezeichneten Haus auf Wolframs Kosten Einlager halten, bis der Schaden abgestellt ist. 6) Das ihm vom Bischof übertragene Gericht und Kastenamt [vgl. Lexer 1, 1528: Verwaltung eines landesfürstlichen Speichers und der darein gehörenden Gefälle] kann ihm dieser jederzeit ohne Einspruchsmöglichkeit entziehen. --Urkunde Pfaſlenz Graf ze Ryn herzog zebaieren - 1296 März 23.(CAO, 1321-03-23) Pfaſlenz Graf ze Ryn herzog zebaierenPfalzgraf Otto [III.] zu Rhein, Herzog zu Bayern, gibt sein und seiner Brüder Zustimmung zum Verkauf des Hofes Tettling durch Graf Rapot von Ortenberg. -- Die Urkunde Corpus Nr. 2305 (1296 o. O., o. D.) handelt vom Kauf des Hofes Tettling durch das Kloster Fürstenzell, wobei die Zustimmung der bayrischen Herzöge erwähnt wird. Urkunde Nr. 2305 ist also in unmittelbare Nachbarschaft zu Corpus Nr. 2379 zu stellen. --Urkunde Berhte ſin hovſfrowe; Chvnrat von Biͤvron an Spitale deſ Heiligen gaiſteſ vor der ſtat ze Auſpurch - 1296 März 12.(CAO, 1321-03-12) Berhte ſin hovſfrowe; Chvnrat von BiͤvronKonrad von Beuren und seine Ehefrau Berchte beurkunden, daß sie gemeinsam ihr Lehen und ihr Gut, das sie jetzt besitzen oder später gewinnen, für ihr Seelenheil dem Heiliggeistspital vor der Stadt Augsburg unter folgenden Bedingungen gegeben haben: 1) Ihr Haus, in dem sie wohnen und das ihr Eigentum ist, schenken sie dem Spital, doch dürfen sie es zu ihren Lebzeiten bewohnen und nützen, bis beide gestorben sind. Danach geht es mit allen Rechten in den Besitz des Spitals über. Beide haben sich jedoch vorbehalten, das Haus zu 2 Leibgedingen zu verleihen; dann ist von den Inhabern der Leibgedinge dem Spital alljährlich zu einem bestimmten Termin ½ Pfund Pfennige als Zins zu entrichten. 2) Sie geben dem Spital bis Michaelis [29. September 1296] 30 Pfund neuer Augsburger Pfennige; sie behalten aber das Recht, über die 30 Pfund hinaus von anderem Besitz 12 Pfund an Verwandte oder rᷝlantliͤuten um Gottes Lohn zu verteilen. 3) Was sie sonst noch besitzen oder gewinnen, fällt, soweit es über ihre Notdurft hinausgeht, dem Spital zu. Dafür verpflichten sich Hermann von Bannacker, Meister des Heiliggeistspitals, und die Konventsbrüder, Konrad und seiner Ehefrau als Leibgedinge jährlich 3 Scheffel guten Roggen, 4 Metzen Kerne, 1 Scheffel Hafer, ½ Scheffel Gerste, 1 Metze Salz und 1 Metze von allen sonstigen Dingen des täglichen Bedarfs aus dem Speicher des Spitals zu geben. Nach dem Tode des einen erhält der Überlebende das Leibgedinge ungekürzt. Sollte das Spital auf deer jüngst bezogenen Hofstatt bauen, so soll für Konrad und seine Ehefrau ein gesonderter Wohnraum eingerichtet werden, damit sie bei den Brüdern wohnen können, wenn sie es wünschen. Sollten sie aber in den Orden eintreten, dann sollen sie wie andere [Mitglieder der] Bruderschaft in den Gemeinschaftsräumen leben. -- Druckfehler Bd. 3 S. 470 Z. 38: ſrᷝin ſrᷝvͤlen; S. 471 Z. 13: rᷝdaz ſrᷝi den orden. --Urkunde fro Mehthilt an Gotſhuſe der apteie von zúrich - 1296 März 19.(CAO, 1321-03-19) fro MehthiltFrau Mechthild, Ehefrau des Burkart Rietmann von Zürich, beurkundet, daß sie auf ihr [Bd. 3 S. 475 Z. 19-21] der Lage nach beschriebenes Haus, ein Erblehen der Abtei Zürich für 1 Pfennig [Zinsen], mit Zustimmung ihres Ehemannes und mit der Hand ihrer Kinder Johannes, Bertold und Elsbet 7½ Pfund Zürcher Pfennige von der Abtei aufgenommen hat, wofür der Abtei alljährlich am 16. Oktober 6 Viertel Kerne abzuführen sind. Sie verspricht für sich und ihre Kinder, niemals etwas gegen dieses Rechtsgeschäft zu unternehmen, wodurch das Gotteshaus geschädigt werden könnte. Die Ausstellerin bittet die Äbtissin [Elisabeth von Wetzikon] des Klosters und den Schultheißen von Zürich, die beiden Urkunden -- für jede Partei eine -- zu siegeln. Die Äbtissin und der Schultheiß geben die Erklärung ab, daß sie der Bitte entsprechen, da das Geschäft vor ihnen abgeschlossen worden ist. --