Geographischer Ort Kloster Pettendorf
Kloster Pettendorf
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Urkunde Hartlibe von puchperge - 1291 April 24.(CAO, 1316-04-24) Hartlibe von puchpergeHartlieb von Buchberg beurkundet, daß er um Gottes und St. Mauritius Willen in Gegenwart des Abtes Wernher und namentlich angeführter Zeugen auf sein Recht und die Ansprüche verzichtet, die er auf Leute, Frauen oder Männer, hatte oder haben konnte, welche das Gotteshaus von Niederaltaich seit alters in Besitz gehabt hatte. --Urkunde otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſhen huͦs an ſamnunge von zwetel; apte - 1291 Mai 6.(CAO, 1316-05-06) otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſhen huͦsOtto von Zistersdorf, Bruder vom deutschen Haus, beurkundet, daß er die Kapelle in der Stadt Zistersdorf, die er auf eigene Kosten gebaut, ausgestattet und dem hl. Nikolaus geweiht hat, mit allen Stiftungen, Ansprüchen und Rechten dem Abt Eber und dem Konvent von Zwettl übergeben hat. Die Schenkung geschah mit Einwilligung seines Komturs und Ordens, seiner Ehefrau Gisel und seines Herrn Leutold von Kuenring zur Ehre des hl. Nikolaus und aller Heiligen für sein, seiner Ehefrau, Kinder, Erben und Ahnen Seelenheil, so zwar daß Abt und Konvent von Zwettl nach Ottos, seiner Ehefrau und des Pfarrers Heidenrich von Zistersdorf Tode, sobald sie in den Besitz der Pfarre von Zistersdorf kommen, wie sie ihnen Leutold von Kuenring gegeben und Bischof Wernhart und der Chor von Passau bestätigt haben, in dieser Kapelle einen Weltpriester oder Angehörigen ihres Ordens halten sollen, rᷝder die capelle beſinge erberlichen und den Gottesdienst dort halte. Damit die nötigen Instandhaltungsarbeiten an der Kapelle ausgeführt werden können, und niemand als die Herren von Zwettl damit zu schaffen habe, hat Otto zu der Kapelle eine im einzelnen [A. S. 621 Z. 16--21, B. Z. 15--20] bezeichnete Stiftung gemacht, von der die Kapelle erhalten werden soll, im besonderen hat der Empfänger eines Otto gehörenden Lehens, sein Oheim, Heinrich der Richter von Zistersdorf, sowie dessen nachfolgende Lehensempfänger, für die Beleuchtung der Kapelle mit einem rᷝglaſliecht zu sorgen. -- A und BUrkunde otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſchem hvͦs an ſamnunge von zwetel; apte - 1291 Mai 6.(CAO, 1316-05-06) otte von cyſteſtorf / bruder von dem deuͦtſchem hvͦsOtto von Zistersdorf, Bruder vom deutschen Haus, beurkundet, daß er die Kapelle in der Stadt Zistersdorf, die er auf eigene Kosten gebaut, ausgestattet und dem hl. Nikolaus geweiht hat, mit allen Stiftungen, Ansprüchen und Rechten dem Abt Eber und dem Konvent von Zwettl übergeben hat. Die Schenkung geschah mit Einwilligung seines Komturs und Ordens, seiner Ehefrau Gisel und seines Herrn Leutold von Kuenring zur Ehre des hl. Nikolaus und aller Heiligen für sein, seiner Ehefrau, Kinder, Erben und Ahnen Seelenheil, so zwar daß Abt und Konvent von Zwettl nach Ottos, seiner Ehefrau und des Pfarrers Heidenrich von Zistersdorf Tode, sobald sie in den Besitz der Pfarre von Zistersdorf kommen, wie sie ihnen Leutold von Kuenring gegeben und Bischof Wernhart und der Chor von Passau bestätigt haben, in dieser Kapelle einen Weltpriester oder Angehörigen ihres Ordens halten sollen, rᷝder die capelle beſinge erberlichen und den Gottesdienst dort halte. Damit die nötigen Instandhaltungsarbeiten an der Kapelle ausgeführt werden können, und niemand als die Herren von Zwettl damit zu schaffen habe, hat Otto zu der Kapelle eine im einzelnen [A. S. 621 Z. 16--21, B. Z. 15--20] bezeichnete Stiftung gemacht, von der die Kapelle erhalten werden soll, im besonderen hat der Empfänger eines Otto gehörenden Lehens, sein Oheim, Heinrich der Richter von Zistersdorf, sowie dessen nachfolgende Lehensempfänger, für die Beleuchtung der Kapelle mit einem rᷝglaſliecht zu sorgen. -- A und BUrkunde Covent von Oͤtenbach; Priorin an Jta Von TvnA - 1291 Mai 12.(CAO, 1316-05-12) Covent von Oͤtenbach; PriorinDie Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen ihre Ordensschwester Ita von Thun um Gottes und ihrer Seele willen 10 Pfund Pfennige gab, und daß sie sich verpflichten, ihr dafür jährlich auf Lebenszeit eine Mutte Dinkel zu geben. Nach Itas Tode soll dieser Zins für die Angehörigen des Klosters zur Aufbesserung der Mahlzeit an ihrem Jahrtag verwendet werden. --Urkunde Dietheln; heinrich von kloten; Johans von Glarus u.A. an Ebtiſſchin - Elyzabethvn; Gozhus - 1291 April 24 oder Mai 9.(CAO, 1316-04-24) Dietheln; heinrich von kloten; Johans von Glarus; Johans wolfleibcho; Rvͤ · Maneſſo der iungo; Rvͦ · pfvng; Rvͦ · von Beggenhoven; Rvͦdolf der Mv̓lner; Rat von Zv̓rich; walt· von sant Peiter; wern · Biberli; wilheln Bokli; Biberli, MarquardDer namentlich angeführte Rat von Zürich beurkundet, daß die verstorbene Schwester Lieb, die Tochter des ebenfalls verstorbenen Heinrichs des Bruners ihren halben Anteil an dem Haus in dem Münsterhof, das ihr gemeinsamer Besitz mit Frau Adelheit, der Ehefrau Johanns des Bruners, war, mit der Hand ihres Vogtes des Schultheißen von Zürich Johanns des Bibers und mit Einwilligung ihrer Schwester sowie deren Ehemanns Johanns des Bruners der Äbtissin Elisabeth [von Wetzikon] und dem Gotteshaus in Zürich rᷝgegen Rechtem teile um Gotteswillen und für ihr Seelenheil gegeben hat. --Urkunde Covent; priorin an von Tvne - 1291 Mai 12.(CAO, 1316-05-12) Covent; priorinDie Priorin und der Konvent [von Oetenbach] beurkunden, daß sie von der Frau von Thun um Gottes und ihrer Seele willen 20 Mutt Dinkel als Gülten erhalten haben; dafür verpflichten sie sich, alljährlich die Jahrzeiten der Stifterin, ihres Ehemanns und des Meiers von Bürgeln für 3 Mutt Dinkel zu begehen, welche dazu verwendet werden sollen, daß den Schwestern an diesen Tagen eine besonders gute Mahlzeit vorgesetzt werde. Ferner hat Frau von Thun für die Seele ihrer Mutter und ihres Vaters dem Kloster 5 Mark gegeben, welche das Kloster in Gülten von 2½ Mutt Dinkel angelegt hat, die alljährlich an den Gedächtnistagen zur Aufbesserung der Mahlzeiten für die Schwestern verwendet werden sollen. Die Aussteller versprechen ihrer Konventualin Ita [der Tochter der Frau von Thun], bis zu deren Tode für die richtige Einhaltung dieser Verpflichtung zu sorgen. Für die Zeit nach ihrem Tode wird Ita eine Treuhänderin für diese Stiftung bestimmen und diese wird die Durchführung einer Schaffnerin oder jemand anderm übertragen, sodaß die dauernde Einhaltung der Jahrtage gewährleistet ist. --Urkunde Alber von Polnheim̄ an Herzogen Albrehten von Oſterich - 1291 April 23.(CAO, 1316-04-23) Alber von Polnheim̄Alber von Polheim beurkundet, daß er dem Herzog Albrecht von Österreich seinen Anteil an dem Haus in Wolfsegg, und zwar das halbe Haus, den halben Wald, die halben Gärten, die halbe Wiese, die zu dem Haus gehört, die dazu gehörige halbe Öd und die halbe Vogtei über die 3 Kirchen in Schwanen[stadt], Otsbach und Gaspoltshofen für 250 Pfund Pfennige verkauft hat und sich verpflichtet, nach Landesrecht dem Herzog den Besitz zu schützen. Fehlendes stellt Alber mit seiner Person und allen seinen Besitzungen sicher. --Urkunde Albreht Von Gotes gnaden herzog Von Oſterrich vnd von Steyer / herre Von Chrayn / Von der Marich / vnd von Portenowe - 1291 April 16.(CAO, 1316-04-16) Albreht Von Gotes gnaden herzog Von Oſterrich vnd von Steyer / herre Von Chrayn / Von der Marich / vnd von PortenoweHerzog Albrecht von Österreich bestätigt dem Abt Eber und dem Konvent von Zwettl eine hier wörtlich mitgeteilte Handfeste, die Leutold von Kuenring 1287 Juni 15 ausgestellt hatte; darin beurkundet Leutold von Kuenring, der Schenk in Österreich, daß sein Bruder Heinrich mit seinem [Leutolds] Einverständnis seiner [Heinrichs] Ehefrau Katharina, der Tochter Ulrichs von Neuhaus einen [gemeinsamen] Besitz [der beiden Brüder] in Hohenau, Rabensburg und Geroltsdorf als Morgengabe gab. Da Heinrich ohne Erben gestorben ist und der Besitz nach dem Tode Katharinas wieder an Leutold zurückfällt und dieser das Verfügungsrecht darüber hat, gab er den Besitz um Gottes und Marien willen für das Seelenheil seines Bruders, seiner Vorfahren und sein eigenes dem Kloster Zwettl, damit dieses ihn nach dem Tode Katharinas und seinem Tode, falls er ohne Erben stürbe, mit allen Rechten als Eigentum besitze. Bekommt Leutold aber Erben, so sollen diese den Besitz erhalten und das Kloster damit nichts zu schaffen haben. Diese Schenkung geschah mit Einwilligung von Leutolds Vetter Heinrich von Weitra, dem Marschall von Österreich, dessen Sohn Alber und den Kindern seines Sohnes Heinrich, Hadmar, Heinrichpulk und Kunigunde. --Urkunde gemeinſam der pharreleut in der pharre ze- happurch; Wernher der Tecchant an ſamnunge ze Engel- tal; priorinne - 1291 Mai 1.(CAO, 1316-05-01) gemeinſam der pharreleut in der pharre ze- happurch; Wernher der TecchantWernher der Dechant und die Gemeinde der Pfarrleute von Happurch [bei Hersbruck] beurkunden, daß sie mit dem Einverständnis ihrer Herren, der Schenken Konrad und Walter von Reicheneck und mit ihr rᷝſelbes gemeinem rat das Gut in Paurlingen, das ihrem Gotteshaus gehört hatte, der Priorin und dem Konvent von Engeltal verkauft haben. --Urkunde Covent Von Oͤtenbach; Priorin an Jta; Tvna - 1291 Mai 12.(CAO, 1316-05-12) Covent Von Oͤtenbach; PriorinDie Priorin und der Konvent von Oetenbach beurkunden, daß ihnen Frau von Thun und deren Tochter Schwester Ita 26 Pfund Pfennige um Gottes und ihrer Seele willen gegeben haben. Für diesen Betrag hat das Kloster 4 Stück Korngülten gekauft, welche Schwester Ita auf Lebenszeit erhalten soll. Nicht vorauszusehenden Schaden an dem Zinsgut durch Hagelschlag oder Mißwachs soll Schwester Ita in angemessener Weise tragen helfen. Da der Besitz ganz an das Kloster übergegangen ist, hat dieses das freie Verfügungsrecht darüber. Überlebt Schwester Ita ihre Mutter, die Frau von Thun, so soll sie den Zins auf Lebenszeit erhalten. Sind beide tot, so soll man davon so viel Messen, als möglich ist, für Frau von Thun und alle, denen sie etwas schuldete und denen das Kloster etwas schuldet, lesen. --