Geographischer Ort
Freudenberg (Oberpfalz)

Lade...
Bild des Ortes
GND-ID

Lokale Archive:

An diesem Ort ausgestellte Urkunden:

Gerade angezeigt 1 - 10 von 22
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Diͤtmar der Leitnær von Moſbvrch an Spital ze Lantſhvͤt - 1296 April 15.
    (CAO, 1321-04-15) Diͤtmar der Leitnær von Moſbvrch
    Dietmar der Leitner von Moosburg beurkundet, daß er aus frommer Gesinnung und aus Sorge für sein und seiner Vorfahren Seelenheil den Siechen und den rᷝarmen dvrftigen im Spital Landshut seine der Lage nach [Bd. 3 S. 483 Z. 28] beschriebene Schwaige zu München, die 250 Käse abwirft, unter folgender Bedingung gestiftet hat: Zu seinen Lebzeiten sollen sie 50 Käse als Zeichen [der Stiftung] und rᷝze ... gedenchnvſſe erhalten, nach seinem Tode das ganze Besitztum unbehindert übernehmen. Brüder und Pfleger des Spitals dürfen weder aus Not noch eigenwillig die Schwaige jemals vertauschen oder verkaufen. Wird dagegen verstoßen, so fällt die Schwaige ohne Widerrede Dietmars nächsten Erben zu. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    her hainrich der vogt uon vridingen an her cuͦnrat wiſman aim burger uon dy- czunhouen - 1296 April 27.
    (CAO, 1321-04-27) her hainrich der vogt uon vridingen
    Heinrich, Vogt von Friedingen, verkauft an Konrad Wismann, Bürger von Dießenhofen, für 8 Mark Silbers seine Vogtei zu Buch [im Hegau] über zwei Hufen, die 5 Stücke einbringt. Er und seine Erben werden für die Vogtei als für ein Eigentum im Bedarfsfall an allen Stellen rᷝwer sein.-- Schaffhausen SA. (Nr. 186). -- Druck: ThUB. 3,910 f. Nr. 911. Reg.: Urk.-Reg.Schaffhausen 1,34 Nr. 254.
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Seifrid der Frumeſel / von Scherdinge an Chloſter / ze Furſtencelle - 1296 Mai 1
    (CAO, 1321-05-01) Seifrid der Frumeſel / von Scherdinge
    Seifrid der Frumesel von Schärding beurkundet, daß die Kinder Karleins von Poppenberg [Ottlein, Ulrich, Karlein und Konrad], seine Eigenleute, ihr Recht an dem Lehen zu rᷝGurlai, das ihr Lehen von Heinrich von Singham von Uttlau, dem Sohn Herrn Liebharts, war, diesem aufgegeben haben. Heinrich von Singham hat um seines, seiner Vorfahren und Nachkommen Seelenheils willen, das Eigentumsrecht dem Kloster Fürstenzell geschenkt, dem die Kinder ihre [Lehns-]Rechte bereits für 20 Pfund Passauer Pfennige verkauft hatten. Dieses Geschäft ist mit Seifrids, der Kinder und deren [Bd. 3 S. 493 Z. 11-12] genannten rᷝvreunt Zustimmung geschehen, da ihnen [den Kindern] der Verkaufsertrag [vom Kloster] anderswo angelegt ist. Da Heinrich von Singham noch Junker ist und kein eigenes Siegel besitzt, siegelt Seifrid auf dessen, der Kinder und deren rᷝvreunt Bitte die Urkunde. -- Verhältnis der Urkunde Corpus Nr. 1248 und Nr. 2413 zueinander: Der in Corpus Nr. 1248 genannte Heinrich von Singham, Herrn Ottachers Sohn, ist nicht mit dem in dieser Urkunde genannten Heinrich, von Uttlau, Herrn Liebharts Sohn, identisch. Aus der Zeugenliste der noch zu druckenden Urkunde 1298 Februar 23-März 1 (München HpSA. [Kl. Fürstenzell Urk. Nr. 80]) geht hervor, daß Heinrich von Singham, Herrn Liebharts Sohn, einen Vetter Heinrich von Singham besitzt. Entweder haben beide Vettern an dem Lehen Anteile besessen, oder aber das Kloster hielt es aus Sicherheitsgründen für notwendig, auch von dem anderen Heinrich von Singham eine Urkunde zu erhalten. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    chvnrat von dachavwe deſ herzogen kaſtnær an froͮwen ſand claren ordenſ inmvnichen - 1296 nach April 24.
    (CAO, 1321-04-25) chvnrat von dachavwe deſ herzogen kaſtnær
    Konrad von Dachau, rᷝkaſtnœr [Lexer I, 1529: Einnehmer und Aufseher über Einkünfte] des Herzogs, beurkundet, daß er seinen Hof Wiedenzhausen den Clarissen in München für 21 ½ Pfund Münchener Pfennige als Eigentum verkauft hat. Er quittiert das Geld und wird 10 Jahre und Tage dem Landesrecht entsprechend ihr rᷝgewer sein; dafür hat er 4 [Bd. 3 S. 490 Z. 22-24] genannte Bürgen gestellt, darunter seinen Schwiegersohn Heinrich von Britelbach, der den Frauen seinen Hof rᷝMechtenſtein für 10 Pfund rᷝzegewerſchaft gesetzt hat. Stirbt einer der Bürgen, so müssen die anderen innerhalb von 4 Wochen einen neuen stellen, widrigenfalls 2 auf eigene Kosten rᷝezzen [Einlager halten] sollen. Die Verhandlung fand vor Sighart dem Richter von Dachau statt, der an Stelle des Herzogs die Verpflichtungen entgegengenommen und die Urkunde besiegelt hat. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Ott · Lvdwich · vnd Stephan · von gotes genaden Pfallentz Graven ze Reyn / Her- tzogen ze baiern an Biſchof Heinrich von Regenſpurch vnd ſinem gotshavs - 1296 April 24.
    (CAO, 1321-04-24) Ott · Lvdwich · vnd Stephan · von gotes genaden Pfallentz Graven ze Reyn / Her- tzogen ze baiern
    Die Pfalzgrafen zu Rhein und Herzöge zu Bayern Otto [III.], Ludwig [III.] und Stephan [I.] beurkunden, daß sie alle ihre Ansprüche auf 200 Pfund Regensburger Pfennige, die ihnen Ekbrecht von Draubach von einer Summe von insgesamt 300 Pfund Regensburger Pfennigen nach einem Schiedsspruch schuldig geblieben war, an Bischof Heinrich von Regensburg übertragen und darauf verzichtet haben. Bischof und Gotteshaus haben auf die Burg Hofdorf, anderen Besitz des Draubachers und auf seine Leute dieselben Ansprüche [wie vorher die Pfalzgrafen]. Die Aussteller versprechen, für die Ansprüche rᷝgewern zu sein; sie werden darin den Bischof, das Gotteshaus, deren Leute und Helfer jederzeit gegen den Draubacher, dessen Freunde [Verwandte?] und Helfer unterstützen. Sollte sich einer der herzoglichen Diener oder Dienstmannen wegen des Draubachers mit Bischof und Gotteshaus verfeinden oder sie in ihrem Recht kränken, so werden sie das abstellen oder, wenn dies nicht möglich ist, dem Bischof und dem Gotteshaus helfen. Sie werden keinen ihrer Leute davon abhalten, den Bischof und das Gotteshaus, deren Leute und Helfer zu unterstützen; sie werden sie vielmehr darin fördern und dafür sorgen, daß keiner dem Draubacher und dessen Anhang gegen Bischof und Gotteshaus Hilfe leistet. Gegen Unbotmäßige werden sie Bischof und Gotteshaus unterstützen. Können Bischof und Gotteshaus von sich aus den Handel nicht abwickeln, so werden die Herzöge auf Anforderung gegen alle eingreifen, die Bischof und Gotteshaus etwas in den Weg legen. -- Andere Angelegenheiten des Draubachers: Corpus Nr. 1588, 1966. Der oben erwähnte Schiedsspruch ist nicht in einer dt. Originalurkunde überliefert. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Sifrid von Phalhaim Vogt ze Auſpurch - 1296 April 23.
    (CAO, 1321-04-23) Sifrid von Phalhaim Vogt ze Auſpurch
    Siegfried von Pfahlheim, Vogt zu Augsburg, beurkundet, daß vor ihm in Gerichtsverhandlung erschienen: Sibot der Stolzhirsch, Heinrich der Schongauer, Hartmann der Langemantel, Otte der Hurloher, Konrad der Eulentaler und Herr Herbort, die die rᷝRatgeben [Ratsherren der Stadt] auf Bitte Bischofs Wolfshart von Augsburg diesem zu Unterhändlern rᷝ(taidingern) gegeben hätten und die auch für den Bischof Bürgen geworden sind. Sie verklagten mit rᷝfuͤrſprechen [Rechtsbeistand] Bischof Wolfhart und die Chorherren, die sie dem Grafen Ludwig von Öttingen als Bürgen gesetzt hätten. Darauf hätte sie Graf Ludwig bei ihrer Bürgschaftsverpflichtung gemahnt, und sie hätten Einlager gehalten, rᷝdaz der atzzvnge vil worden wœr [die Verpflegungskosten hoch angestiegen seien]. Ferner hätte Graf Albrecht für den ihm versprochenen rᷝratſchatz [versprochene Summe, vgl. Schwäb. Wb. 5, Sp. 160] sein Roß rᷝovf ſi geſetzet [zu ihren Lasten versetzt], was auch viele Unkosten verursacht hat. Wiederholt hätten sie den Bischof und die Chorherren unter Hinweis auf die ihnen [den Bürgen] gegebenen Urkunden und Handfesten gemahnt, sie ohne ihren Schaden auszulösen. Wollte der Bischof sie nicht lösen, dann sollten es die Chorherren tun. Sie hätten ihre Forderung durch die ihnen ausgestellten Handfesten bewährt, die rᷝovf der ſtat [damals] vorgelesen wurden. All ihr Bitten hätte jedoch keinen Erfolg gehabt; deshalb bäten sie [Siegfried von Pfahlheim] um einen Urteilsspruch. Das Urteil lautete: Sie sollten angeben, woraus sie ihr Gut erstattet haben wollten; daraus sollte es ihnen rechtlich zugesprochen werden. Sie verwiesen auf das Korn [die Getreidevorräte] des Bischofs; darauf habe er, Siegfried, ihnen rechtliche Anweisung auf dieses gegeben. Darauf verlangten sie Rechtsentscheid darüber, wer die Kosten zu tragen hätte, wenn der Bischof sie oder die Bürgergemeinde aus Zorn über das Urteil in den Bann täte und sie ihr Recht in Rom, in Mainz [Erzbischof] oder beim König suchen müßten. Da ihnen zugesichert sei, was sie auch nachweisen konnten, daß die Auslösung ohne Schaden für sie erfolgen sollte, sei zu fragen, wer diese Kosten übernehmen solle. Darauf wurde ihnen erteilt, daß Unkosten, die dabei aus Delegationen oder aus anderen Gründen entstünden, von rᷝir gvte [anscheinend gilt der Rechtshandel mit diesem Schiedsspruch für abgeschlossen; künftige Kosten bleiben unberücksichtigt] bestritten werden müßten. Sie verlangten schließlich über Gerichtsverfahren und Urteil eine Urkunde, die ihnen ausgestellt wurde. -- Vgl. Corpus Nr. 2229, 2445. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Hadmar von Schoͤnberch; vnſer Havſvrawe vro Alheit - 1296 Mai 1.
    (CAO, 1321-05-01) Hadmar von Schoͤnberch; vnſer Havſvrawe vro Alheit
    Hadmar von Schönberg und seine Ehefrau A[de]lheit beurkunden, daß sie einen Kauf anerkennen, den Herr Paul der Kellner von [Kloster-]Neuburg für sein Gotteshaus mit der Förderung der Herzogin Elisabeth von Österreich mit Konrad von Schönberg wegen 2 Lehen zu Mechsendorf, die 2 Pfund und 4 Hühner einbringen und Lehen der Aussteller an Konrad waren, abgeschlossen hat. Die Aussteller verzichten auf ihr Eigentumsrecht und geben den Besitz mit Zustimmung ihrer Erben dem Kloster auf und setzen sich dafür entsprechend dem Landesrecht rᷝzeſcherm ein. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    Gundacher von dem Turen an Grauen vlrichen von Hevnenburch - 1296 April 24.
    (CAO, 1321-04-24) Gundacher von dem Turen
    In Ergänzung zu Corpus Nr. 2401 werden die dort neben dem halben Turmanteil verkauften Besitzungen, Lehen, Eigen und Zehnten, genauer umschrieben, die Bewirtschafter der Hufen genannt und die Erträge der Zehnten aufgeführt. Ein Verkaufspreis wird nicht erwähnt. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    hainrich der Schenke von v̓tthendorf an abbet vnde dem Conuente gemainlich von wingarten - 1296 April 24.
    (CAO, 1321-04-24) hainrich der Schenke von v̓tthendorf
    Schenk Heinrich von Ittendorf beurkundet, daß er seine Hälfte des Gutes zu Inntobel, das ihm und seinem Bruder Konrad von Bienburg nach dem Tode Jäkelins von Inntobel frei geworden ist, an Abt und Konvent von Weingarten mit allen bisherigen Rechten als Eigentum gegeben hat. Dafür hat er von rᷝdem von jbach 5 Pfund weniger 5 Schillinge Konstanzer erhalten. Für das Eigentumsrecht [des Klosters] wird er im Bedarfsfall an allen Stellen rᷝwer sein. Für sich und alle seine Erben verzichtet er auf alle bisherigen und möglichen Rechte an dem Gut. -- Vgl. Corpus Nr. 2406, von gleicher Hand. --
  • Vorschaubild
    Urkunde
    ſweſter Adelheit von talmeſinḡ an froͮwan von Adelnhvſen bi frib ~c - 1296 April 23.
    (CAO, 1321-04-23) ſweſter Adelheit von talmeſinḡ
    Schwester Adelheid von Dellmensingen beurkundet, daß sie den Frauen [des Dominikanerinnenklosters] von Adelhausen 1 Saum Weingülte von einem Weingarten im Ihringer Bann gegeben hat, 6 rᷝmanne hoͮwot [Flächenmaß für Weingärten; was 6 Mann an einem Tage mit der rᷝhouwen bearbeiten] groß. Diesen Weingarten hat sie dem Kloster jetzt aufgegeben und als Leibgedinge für einen jährlich zu entrichtenden Zins von 2 Pfennigen zurückerhalten. Das Kloster muß ihr jährlich zwischen den beiden Messen [15. August und 8. September] 3 Mutt Roggen geben. Nach ihrem Tode soll mit 1 Saum Wein und 5 Schillingen ihre Jahrzeit begangen werden. --