Aufbewahrende Institution Regensburg, Archiv der St. Katharinenspitalstiftung
Regensburg, Archiv der St. Katharinenspitalstiftung
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Urkunde rvger laitgaſt - 1283 Juli 4.(CAO, 1308-07-04) rvger laitgaſtRuger Laitgast beurkundet, daß Albrecht der Wagner und seine Ehefrau Jeute seine Hofstatt in der Weitenstraße [zu Regensburg] zu »rᷝzwain leiben⟨ inne haben und jährlich am 21. oder 22. IX. nach Burgrecht 16 Pfennige zahlen sollen. --Urkunde Graf Chunrath / von mosburch an ſpital ze Regenspurch - Um 1281(CAO, 1281-01-01) Graf Chunrath / von mosburchGraf Konrad von Moosburg beurkundet, daß ihn Konrad der Puller von Salach bat, den Harthof, den er vom Grafen zu Lehen hatte, von ihm aufzunehmen und ihn den Dürftigen des Spitals St. Katherinen zu Regensburg [Stadt am Hof] ohne Auflagen zu Eigen zu vermachen. Diesem Wunsch ist der Graf nachgekommen und hat wegen der Bitte des Pullers und um seiner Seele willen den Harthof den Dürftigen zu Eigen geschenkt. Man hat dem Grafen vom Spital aus versprochen, für seine Seele und sein Heil ohne Ende zu beten. Es wird betont, daß der Graf die Schenkung machte, als er lebte und es wohl tun konnte. --Urkunde chvnrat der alt von Pavlſdorf an ſpital ze Regenſpurch an der prvͤke - 1296 Juli 22.(CAO, 1321-07-22) chvnrat der alt von PavlſdorfKonrad der Alte von Paulsdorf beurkundet, daß er seinen Hof Thundorf, der ihm frei geworden ist, mit einem jährlichen Ertrag von 1 Pfund Pfennigen Regensburger und 4 Schaff Roggen Thundorfer Maßes mit Zustimmung seiner Ehefrau Agnes und seiner Erben für sein Seelenheil dem [Katharinen-]Spital in Regensburg an der Brücke gestiftet hat. Der jeweilige Spitalsmeister soll bei Lebzeiten der Eheleute und nach beider Tode berechtigt sein, Bewirtschafter [für den Hof] ein- und abzusetzen. Von dem Pfund Pfennigen soll er bei Lebzeiten der Eheleute den Siechen die Hälfte für die Siechenstube rᷝzv ainen gelœb [Labung] verwenden als Zeichen des Besitzrechtes [des Spitals]. Die andere Hälfte soll Konrads Ehefrau Agnes bis zu ihrem Tode erhalten. Nach ihrem Tode soll der Spitalsmeisterdas Pfund Pfennige ganz für die Siechenstube verwenden. Dafür sollen der Meister und die Spitalsbrüder alljährlich die Jahrzeit der Eheleute halten. Nach dem Tode von Agnes erhalten der Meister und die Brüder alljährlich auch die 4 Schaff Korn, die der Hof Thundorf abwirft. Zwei Schaff sollen nach Pielenhofen gegeben werden, 1 davon in das Siechenhaus, 1 an Agnes' Schwester in Pielenhofen. Nach deren Tod fällt dieses Schaff dem Konvent von Pielenhofen zu. Das 3. Schaff sollen Konrads Töchter im [Kloster] Pettendorf bis zu ihrem Tode erhalten; danach verbleibt es für immer dem Konvent Pettendorf. Das 4. Schaff soll für den [Regensburger] Dombau verwendet werden. Kann der Hof durch Hagel, Mißwachs, Krieg oder allgemeine Not die Erträge nicht aufbringen, so bekommt zuerst Pielenhofen, dann Pettendorf, dann der Dombau, je nachdem wie die Gülte ausfällt. Wenn der Spitalsmeister 1 Jahr nicht nach den Anweisungen der Urkunde verfährt, so fällt auch der Geldbetrag -- nicht nur das Korn -- an Pielenhofen und an den Dombau. --Urkunde 1299 April 21.(CAO, 1324-04-21)Heidenreich von Starzhausen [B. Pfaffenhofen] beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Alheid seine Schwaige zu rᷝPferngen [wohl Pförring, B. Ingolstadt] in der rᷝGizzenauwe, sein Eigentum, dem Katharinenspital an der Brücke zu Regensburg als Eigentum für 43 Pfund Regensburger Pfennige verkauft hat. Weder er noch einer seiner jetzigen oder künftigen Erben sollen fürderhin irgendwelche Ansprüche auf die Schwaige besitzen oder erwerben. Heidenreich wird dem Spital auf 10 Jahre und länger rᷝgewer für die Schwaige sein und Ansprüche ohne Unkosten für das Spital abwehren. Für die Ausführung und Einhaltung dieser Bestimmung durch ihn, seine Ehefrau und seine Erben haben sich 4 [Bd. 4 S. 458 Z. 26-27] namentlich genannte Männer verpflichtet. Stirbt einer von ihnen während der Schutzpflicht, so wird Heidenreich innerhalb von 4 Wochen einen ebensoguten neuen Bürgen stellen, widrigenfalls das Spital einen der übrigen Bürgen mahnen kann, der auf Heidenreichs Kosten bis zur Erfüllung der Bestimmungen der Urkunde in Geisenfeld [B. Pfaffenhofen] oder Neustadt [an der Donau] Einlager halten muß. --Urkunde 1297 November 29.(CAO, 1322-11-29)Konrad von Schrotzhofen beurkundet, daß er den Weingarten zu Winzer oberhalb der Kirche, sein rechtmäßiges Eigen, mit allem Zubehör auf den Rat seiner Verwandten rᷝ(frivnt) dem [Katharinen-]Spital zu Regensburg verkauft hat. Weder er noch einer seiner gegenwärtigen oder künftigen Erben sollen daran Ansprüche haben oder erlangen. Etwaige Ansprache auf den Weingarten soll Konrad ohne Unkosten für das Spital abwehren. Er wird entsprechend dem Eigentumsrecht für den Besitz rᷝgewer des Spitals gegenüber allen Leuten sein, mit Ausnahme des Herzogs Rudolf [I.] von Bayern und der Brüder Otte und Hiltwin von Krondorf. Als Bürgen für die Einhaltung hat er neben sich Heinrich von Parsberg und seinen Schwager Konrad von Hauzendorf gesetzt. Bei einer etwaigen Ansprache sollen die Spitalsbrüder zunächst Konrad mahnen, der sich sofort 14 Tage lang ohne Unkosten für das Spital um die Beilegung mühen soll. Geschieht dies nicht, so muß er in der Regensburger Vorstadt 14 Tage lang Einlager halten. Gelingt ihm auch in dieser Zeit die Beseitigung der Ansprache nicht, so können die Brüder Heinrich von Parsberg mahnen, der mit Konrad zusammen 14 Tage Einlager halten soll, oder, falls er verhindert ist, ein rittermäßiger Knecht statt seiner. Ist auch in dieser Frist die Ansprache nicht erledigt, so kann das Spital auch Konrad von Hauzendorf zum Einlager auffordern. Alle drei sollen nicht eher frei kommen, bis die Ansprache auf den Weingarten beigelegt ist. Alle dem Spital dabei erwachsenden Unkosten werden die 3 Bürgen ohne Widerspruch ersetzen. -- Regensburg, Archiv des Katharinenspitals.Urkunde hawart der Svnchinger an Spital · hinze Regenſpurch ſand katherin - 1281 Januar 12.(CAO, 1306-01-12) hawart der SvnchingerHawart der Sünchinger beurkundet als Salmann und Treuhänder von seinem Vater her, daß er den Hof zu Ilbach, den der Waller besaß, für dessen Wittwe und rᷝir sv̂n vn̄ ir tohter, so wie ihn der Waller besaß, dem Katharinenspital zu Regensburg gegeben hat, wobei Konrad der Puller von Salach als Käufer und rᷝwerman fungierte und dieser sowie der Beurkunder zugleich die Versicherung abgenommen und übernommen haben, daß die Wallerin und ihre Kinder auf 10 Jahre rᷝgewern sin des gvͦtes gegen alle Ansprache an das Katharinenspital. --Urkunde 1298 Juli 2.(CAO, 1323-07-02)Hermann von Staust beurkundet, daß er seine Lehen zu Salmansdorf dem [Katharinen-] Spital zu Regensburg aufgegeben hat, und zwar weniger wegen der Bezahlung, die er erhalten hat, als um seines Seelenheils willen. Er verspricht, daß weder er, noch seine Ehefrau, noch seine Erben Ansprüche auf das Gut erringen werden. Sollte jemand anders Ansprüche gewinnen, so wird er sie dem Recht entsprechend abwehren und bereinigen. --Urkunde vlrich von Abenſperch; vlrich von dem Stayne - 1292 März 6.(CAO, 1317-03-06) vlrich von Abenſperch; vlrich von dem StayneUlrich von Abensberg und Ulrich von dem Stein beurkunden, daß sie Otto von Krandorf dem Viztum und dessen Bruder Hiltwein für geleistete Dienste das Eigentumsrecht auf das Gut in Mutzhart und Sauloch gegeben haben, das diese von den beiden Ötlingern gekauft und von den beiden Ulrichen zu Lehen hatten. Diese verzichten für sich und ihre Erben auf alle Ansprüche auf diesen Besitz. --Urkunde vlrich der Speyſer / auz der Ernawe an Spital hintz Regenſpurch - 1296 Mai 3.(CAO, 1321-05-03) vlrich der Speyſer / auz der ErnaweUlrich der Speiser aus der rᷝErnawe beurkundet, daß er einen Hof zu Ebenhausen, den er und sein Bruder von den Kaisheimern als Eigen kauften, dem [Katharinen-]Spital in Regensburg mit allem Zubehör für 61 Pfund Regensburger Pfennige verkauft haben. Er wird im Bedarfsfall das Spital vor allen Ansprüchen schützen und hat dafür 5 [Bd. 3 S. 497 Z. 38-39] namentlich genannte Bürgen gestellt, die über ihre Bürgschaftsverpflichtung eine entsprechende Erklärung abgeben. --Urkunde 1298 Oktober 21.(CAO, 1323-10-21)Dietrich von Eschelbeck, Propst zu Niederviehbach, seine Brüder Martin, Konrad und Neidhart, seine Mutter Jutta und seine Schwestern Agnes, Gertrud, Katarina, Peters und Ottilie beurkunden, daß sie auf alle Ansprache und alles Recht, das sie an dem Gut zu rᷝPotenrein [Bettenrain] besaßen oder besitzen könnten, vollständig verzichtet haben. Dieses Gut hatte der verstorbene Alte von Eschelbeck rechtmäßig an das [Katharinen-]Spital zu Regensburg verkauft. Weder sie, ihre Kinder oder ihre Erben werden und dürfen künftig an dem Gut irgendein Recht beanspruchen. Sie bitten Herzog Otto [III.] von Bayern, sein Siegel neben das Dietrichs an die Urkunde zu hängen. --