1288 Februar 16

Zugangsnummer

N 359 (981 a)

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Austellungsort:

Ausstellungsdatum
1288 Februar 16
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bruder Heinrich, Komtur des Johanniterhauses Dorlesheim, und Sygelin der Hessere mit seiner Frau Erlind aus Hagenau bekunden, daß sie eine Übereinkunft über die Stiftung getroffen haben, die Sygelin mit seiner ersten Ehefrau Junthe dem hl. Johannes von Dorlesheim gemacht hatte. Das Haus, das Sygelin jetzt bewohnt und das seiner Hofstatt gegenüber liegt, soll nach seinem Ableben dem Johanniterhaus ohne Widerrede zufallen. Was Sygelin und Erlind an Grundbesitz und Fahrhabe jetzt besitzen oder noch erwerben, vermachen sie dem Johanniterhause mit folgenden Bedingungen: Bleiben sie ohne Leibeserben, so soll der überlebende Ehepartner bis zu seinem Tode im Besitz des Gutes verbleiben. Will er sich einem geistlichen Leben zuwenden, soll er sich zuerst an das Johanniterhaus um Aufnahme wenden. Findet er dort keine Aufnahme, darf er sich irgendeinem anderen vom Papst bestätigten Orden anschließen mit allem Besitz, Land und Fahrhabe, den er an dem betreffenden Tage außerhalb des genannten Hauses hat, dieses selbst verbleibt den Johannitern. Gewinnen Sygelin und Erlind Leibeserben, so fällt diesen der Besitz außerhalb des Hauses zu; dieses selbst verbleibt den Johannitern. Der Komtur Heinrich gibt das Haus gegen einen jährlich zum Martinstag zu entrichtenden Zins von 4 Pfennigen dem Sygelin; sobald dieser stirbt, fällt das Haus an die Johanniter. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50372