1288 Juni 24

Zugangsnummer

N 373 B (1031 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Muotathal
Ausstellungsdatum
1288 Juni 24
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Schwester Richenza, die Meisterin, und der Konvent der Schwestern von Muotathal [Kt. Schwyz] beurkunden vor Gericht, daß sie wohl bedacht und freiwillig zur Wahrung ihrer Ehre und ihres Seelenheils in die Hand Bruder Konrads, des Küsters der Minoriten, an Eides statt sich folgendes auferlegt und erklärt haben: Jede der Schwestern, die jetzt dem Kloster angehören oder später eintreten, wird aus der Klostergemeinschaft ausgeschlossen und hat alles Gut, das das Kloster besitzt, erwirbt oder das sie selbst eingebracht hat, verloren, wenn sie jemals ungehorsam wird -- ganz gleich, ob sie fortläuft oder im Kloster bleibt -- und 3 Tage im Ungehorsam verharrt, wenn sie nicht zurückkehrt, wenn sie an öffentlichen oder verdächtigen Orten mit Männern getroffen wird oder wenn auf andere Weise offenbar wird, daß sie mit Männern in Sünde verfallen ist. Wenn eine solche Schwester bei einem geistlichen oder weltlichen Gericht gegen die Meisterin und den Konvent klagt, soll sie als meineidig abgewiesen werden. Ferner haben die Aussteller ebenfalls an Eides statt in die Hand Herrn Rudolfs, ihres Leutpriesters, gelobt, daß sie sich aus der Aufsicht und dem Weisungsrecht der Minoriten und dem Gehorsam gegen sie nicht lösen werden, da sie durch Gottes Gnade sowie durch die Aufsicht der Minoriten und deren Zuverlässigkeit in geistlichen und weltlichen Dingen gottgefälliger und besser geworden sind. Sie haben außerdem gelobt, daß sie künftig eine Schwester nur aufnehmen werden, wenn sie alle hier beschriebenen Forderungen zu halten gelobt. -- A und B
Literatur
Geschichtsfreund 4 (1847) S. 279 Nr. 16.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50387