Ausstellungsdatum
1287 Juli 4
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Die Herren Burkhart, Walraven, Symunt und Walraven von Geroldseck bekunden, daß sie einmütig alle Zwistigkeiten, die sie oder ihre Leute bisher gehabt haben oder weiterhin über irgend etwas erheben könnten, an Pilgrim von Wangen, Lutz Bernoch und Wilhelm Schinat als Schiedsleute übertragen haben. Sie sollen gütlich oder rechtlich jeden Fall in dem Monat entscheiden, in dem er ihnen vorgelegt wird; dieser Auftrag gilt vom vergangenen Sonnwendtage an auf 5 Jahre. Ausgenommen bleiben die Dinge, die die Klöster Maursmünster und Sindelsberg betreffen. Sie verpflichten sich eidlich, in allen Streitpunkten den Schiedsspruch der 3 Schiedsleute oder zweier unter ihnen einzuhalten. Stirbt ein Schiedsmann, so sollen die beiden anderen unverzüglich einen neuen hinzuwählen, der schwören und leisten soll wie die anderen. Wenn einer der Aussteller einen rechtlich ergangenen Schiedsspruch aller oder zweier Schiedsleute nicht einhält, soll er als meineidig gelten, sooft er das tut. --
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50344