Ausstellungsdatum
1299 August 29.
Archiv
Bemerkungen:
Arnold van Lokhorst, Offizial von Utrecht, beurkundet, daß er aus freien Stücken an Johann, Sohn der Frau rᷝfemencen,</i> und an dessen rechtmäßige Nachkommen 2 Äcker Landes, die 6 Ruten breit sind und östlich des Landes der Herren von St. Johann zu Utrecht und in deren Gericht liegen, zu Erbpacht überlassen hat. Johann soll an den Offizial, dessen Nachfolger oder an jeden, denen er es anweist, jährlich 2½ Pfund Pfennige der in Utrecht gängigen Münze am St. Walburgtag, dem 1. Mai, oder 8 Tage später [als Zins] zahlen, widrigenfalls Johann oder seine Nachkommen ihres Rechtes an der Pacht verlustig gehen. Die Äcker werden dann dem Offizial und seinen Nachfolgern frei; sie können dann nach Gutdünken darüber verfügen. --
Literatur
OB. Utrecht 5, 415 Nr. 2932.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW40932