1277

Zugangsnummer

N 145 (302 a)

Urkunden im Archiv:

Austellungsort:

Ort
Ausstellungsdatum
1277
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Heinrich Schademann beurkundet, daß die Herren Schammelir und Swiberach den Berg rᷝvͦf</i> Eglisbohl im Kirchspiel Goldbach [Überlingen], den diese von Herrn Konrad dem Alten von Bodman als Lehen hatten, an seinen Großvater für 40 Mark Silber versetzt hatten. Danach teilte der Großvater den Berg auf für die Anlage von Weingärten; je Hofstatt waren jährlich 6 Pfennige Zins zu zahlen. Mit diesem Zins zugleich nahm er, ohne das Recht der Kirche von Goldbach zu beachten, den Zehnten des Weingartens ein. So verfuhr sein Vater, so hat [auch] er es sein Lebtag getan. Entsprechend der Wahrheit, dem Rechtsentscheid (rᷝrihtuͦnge</i>) und dem Rat seiner Beichtiger hat er eingesehen - das erklärt er öffentlich und unwiderruflich vor dem Gericht des Chores und des Domes von Konstanz -, daß er in dieser Sache sich schlimm gegen Gott und sein Seelenheil vergangen (rᷝvbel gitan</i>) hat. Daher haben er und seine Ehefrau Adelheid den Zehnten der Kirche zu Goldbach zurückgegeben und ohne Einspruchsmöglichkeit für sich und alle ihre Erben darauf verzichtet. Damit seine Erklärung unwiderruflich und unabänderlich sei und immer bleibe, haben auf seine Bitte hin die Richter des Chores und Domes von Konstanz und die Bürger von Überlingen der Urkunde ihre Siegel beigegeben. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 102, N 96, 164, N 108, 3577. --
Literatur
ZGO. 29 (1877) S. 140 f. Nr. 7.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50150