1296 Januar 10

Zugangsnummer

N 752 (2320 b)

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Ausstellungsdatum
1296 Januar 10
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Bischof Konrad [III. von Lichtenberg] von Straßburg beurkundet, daß er im Einverständnis mit dem Domkapitel seine Münze und sein Münzrecht zu Straßburg an eine [Bd. V, S. 546 Z. 13 --15 genannte] Gruppe von Straßburger Bürgern auf vier Jahre, von Lichtmeß [2. Februar] 1296 an gerechnet, für 120 Mark Silber Straßburger Gewichtes verkauft hat, und quittiert den Empfang des Silbers. Die Bürger sollen ihm einen Münzmeister vorschlagen, den der Bischof mit allen zuständigen Rechten einsetzen wird. Dieser soll in den vier Jahren die Lehen, die von der Münze auszurichten sind, an Stelle des Bischofs zu den gültigen Terminen ausrichten. Tut er das nicht, sollen es die genannten Bürger für ihn tun, und würde der Bischof wegen der Versäumnis gepfändet, so sollen diese die Pfändung aufheben und für Schaden daraus aufkommen. Wenn der Münzmeister aus irgend einem Grunde ausscheidet, sollen die Pächter einen anderen stellen, den der Bischof mit den gleichen Rechten einsetzen wird. Wo der Münzmeister die Annahme der Münze nicht durchsetzen (rᷝbetwingen</i>) kann, sollen die pachtenden Bürger ihm namens des Bischofs beistehen. Dem bischöflichen Hofrichter wird aufgetragen, die Annahme des Geldes überall außerhalb der bischöflichen Burgen und Dörfer zu erzwingen, die Vögte sollen dasselbe innerhalb der bischöflichen Besitzungen tun. Die Münzstätten in Altdorf [Els.] und Kestenholz [Els.] werden für die vier Jahre stillgelegt. Das Kapitel gibt sein Einverständnis, die genannten Bürger bestätigen die Richtigkeit der Urkunde. -- Ungesiegelt; wohl gleichzeitige Abschrift. --
Literatur
UB. Straßburg 2, S. 159 f. Nr. 201.
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50774