Ausstellungsdatum
1288 August 15
Ausstellungsort
Bemerkungen:
Meinhard [II.], Herzog von Kärnten und Graf von Tirol, beurkundet, daß ihm Graf Ulrich von Hevnenburch eine Urkunde des früheren Herzogs Ulrich von Kärnten vorgelegt hat, aus der die Ansprüche Ulrichs und seiner Erben auf die neue Burg in Zouch [wohl Zauche i. Kärnten] hervorgehen, die früher Herr Ulrich Hvͤtſmundes bewohnte. Die Burg sowie die Leute und alles dazugehörige Gut sind Ulrichs rechtmäßiges Erblehen. Außerdem sind ihm und seinen Erben Agnes, die Ehefrau des Ulrich Hvͤtſmundes, mit ihren Kindern und andere [Bd. 5 S. 282 Z. 30 f.] genannte Personen zu rechtmäßigem Besitz zugefallen. In Anbetracht der treuen Dienste Graf Ulrichs, besonders auf der Fahrt, die er mit Meinhards Sohn nach Güns [i. Burgenland] unternommen und dabei schweren Schaden an Leuten, Pferden und anderen Dingen erlitten hat, und auf Ulrichs Bitte bestätigt Meinhard alles, was die vorgelegte Urkunde des früheren Herzogs von Kärnten enthält. Nochmals ausdrücklich erwähnt wird die Verleihung der neuen Burg in Zouch mit allem Zubehör als rechtmäßiges Erblehen, die vor den Augen von Meinhards Bruder Albrecht, des Grafen von Görz, geschehen ist. --
Literatur
Pagitz a. a. O. S. 21
Edition
https://tcdh01.uni-trier.de/cgi-bin/iCorpus/CorpusIndex.tcl?hea=tf&for=qfcoraltdu&cnt=qfcoraltdu&xid=CW50390