Aufbewahrende Institution Altenburg, Staatsarchiv - Landesarchiv Thüringen
Altenburg, Staatsarchiv - Landesarchiv Thüringen
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Urkunde 1293 Oktober 11(CAO, 1318-10-11)Gedrut von Plenich [Plank s. Horn NÖ] beurkundet, daß sie mit Zustimmung ihrer Kinder ein Lehen zu Niederschleinz [Bz. Hollabrunn NÖ] dem Benediktinerstift Altenburg [Bz. Horn NÖ] als Seelgerät für ihren verstorbenen Gatten Heinrich ebenso wie für sich selbst und ihre Vorfahren abgabenfrei aufgegeben hat. Dieses Lehen, das von Konrad und Ulrich bewirtschaftet wird und das Abgaben von 12 Schilling Pfennigen einschließlich des rᷝweiſoͤt erbringt, hat Heinrich bei voller Gesundheit dem Kloster Altenburg, wo er begraben werden wollte, gestiftet, doch mit der Klausel, daß Frau Gedrut oder ihre Kinder berechtigt seien, das Gut für 15 Pfund auszulösen. Auf dieses Recht wird in der Urkunde verzichtet. Ihr Sohn Seifrid hat das Gut am Tage der Bestattung Heinrichs zu Ehren Marias und der Heiligen, die dort ruhen, auf den Altar des hl. Lambrecht übergeben. Frau Gedrut und ihre Kinder werden rᷝgewer für das Gut sein und, wo es nötig ist, für das Recht des Klosters eintreten. --Urkunde 1295 März 13(CAO, 1320-03-13)Friedrich der Fuchs von Stetteldorf [b. Korneuburg, NÖ] und seine Ehefrau Diemut beurkunden erstens, daß sie mit Zustimmung ihrer Kinder und Erben ihr Lehen zu Stetteldorf, das sie besitzen und an dem sie Eigentumsrecht erworben haben von dem befreundeten Haug von Bergau [NÖ], dem es gehörte und der freie Verfügungsgewalt darüber hatte, dem Gotteshaus zu Altenburg [b. Horn, NÖ] vermacht haben um ihrer wie auch ihrer Vorfahren Seelen willen. Die Stiftung erfolgte unter Zustimmung Haugs von Bergau und unter Einbeziehung aller Rechte, die jener daran hatte. Die Aussteller versprechen, zusammen mit Haug als Bürgen des gestifteten Lehens einstehen zu wollen für 31 Jahre und einen Tag. Die Aussteller beurkunden zweitens, daß sie das Lehen wieder rᷝze rehtem purchreht [als Erbleihe] für sich und ihre Kinder erhalten haben zu einem jährlich an Michaelis [29. September] zu zahlenden Zins von 15 Pfennigen. Überdies sind bei der Einsetzung in das Burgrecht (rᷝze anlait) 15 Pfennige zu zahlen und die gleiche Gebühr rᷝze ablait, d.h. bei Beendigung desselben. Die Aussteller beurkunden drittens, daß sie ihr Burgrecht in Stetteldorf dem Altenburger Kloster als Unterpfand setzen für ein Eigen von 32 Pfund zu Eckenstein [b. Horn, NÖ], das das Kloster zuvor von den Ausstellern erworben hatte und dessen Kaufpreis die Aussteller im Stetteldorfer Lehen, wo sie nun Burgrecht haben, angelegt hatten. Abt und Konvent zu Altenburg werden nun ermächtigt, ein Defizit an dem Eigen zu Eckenstein bis zur Höhe von 32 Pfund aus dem Burgrecht der Aussteller zu Stetteldorf auszugleichen. -- Die Urk. steht in Zusammenhang mit N 696. --Urkunde König Philipp an Altenburg, St. Marien - 18.2.1200(LBA, 1200-02-18) Philipp, König des Römisch-deutschen ReichesUrkunde König Friedrich II. an Altenburg, St. Marien - 8.11.1217(LBA, 1217-11-08) Friedrich II., Heiliges Römisches Reich, KaiserUrkunde König Konrad II. an Erzbistum Magdeburg, Domstift - 2.3.1025(LBA, 1025-03-02) Konrad II., Heiliges Römisches Reich, KaiserUrkunde Bistum Merseburg, Bischof Eberhard an Naumburg, Stift, Propstei - 29.4.1186(LBA, 1186-04-29) Bistum Merseburg, Bischof EberhardUrkunde Camburg, Gfin Berta von (Witwe d. Grafen Gerhard von C.) an Lausnitz, Stift - vor 1190.2.18 ?(LBA, 1190-02-18) Camburg, Gfin Berta von (Witwe d. Grafen Gerhard von C.)Urkunde König Friedrich II. an G/ 4/ Altenburg, Kloster (Fond); G/ 4/ - Augustiner - 11.2.1215(LBA, 1215-02-11) Friedrich II., Heiliges Römisches Reich, KaiserUrkunde 1295 März 13(CAO, 1320-03-13)Haug von Bergau [NÖ] beurkundet, daß er sein an Friedrich den Fuchs verliehenes Lehen zu Stetteldorf [b. Korneuburg, NÖ], dessen Eigentümer er ist und über das er daher frei verfügen kann, unter Verzicht auf sein bisheriges Eigentumsrecht dem Gotteshaus zu Altenburg [b. Horn, NÖ] auf den St. Lambert-Altar als Seelgerät für sich und seine Vorfahren gestiftet hat. Der Aussteller gelobt nach Landes- und Eigentumsrecht Gewährleistung des gestifteten Gutes für 31 Jahre und einen Tag. -- Die Urk. steht in Zusammenhang mit N 697. --Urkunde Erzbistum Mainz, Erzbischof Konrad I. an Lausnitz, Stift - 0.10.1196 ?(LBA, 1196-10-31) Konrad I., Mainz, Erzbischof, Kardinal
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