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Urkunde Goetfrid von Hûnoberch - 1290 Februar 2.(CAO, 1315-02-02) Goetfrid von HûnoberchGottfried von Hunoberg beurkundet, daß er sich mit Bruder Heinrich, dem Komtur des Johanniterhauses von Bubikon, wegen einer Vogtei über Eigenleute von Einsiedeln und St. Regula geeinigt habe, mit der Gottfried ursprünglich vom Herrn von Wädenswil belehnt worden war. Dieser verkaufte die Vogtei an den Komtur, welcher sie im Einverständnis mit seinen Brüdern an Gottfried übergab. Nach mehr als einem Jahr erkannte Gottfried dieses Zuvorkommen und gelobte dem Komtur und den Brüdern von Bubikon, daß er und seine Erben die Vogtei nicht aufgeben und sie getreulich verwalten würden [Die Vogtei wird also in eine Erbvogtei umgewandelt]. Sollte rᷝehaftige not wirklicher Verarmung ihm oder seinen Nachkommen die Beibehaltung unmöglich machen, so sollen sie sich nach der Anweisung des Komturs von Bubikon oder Wädenswil richten. --