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Urkunde Goͤzwin an dem markt an Berhtold dem Leuͤbler - 1290 Juli 15.(CAO, 1315-07-15) Goͤzwin an dem marktDer Regensburger Bürger Gozwin an dem Markt beurkundet, daß er von seinem der Lage nach [S. 526 Z. 38--40) beschriebenen Haus und seiner Hofstatt Berthold dem Leubler eine Jahresrente von 10 Schillingen ausgesetzt und diese durch den Salmann des Besitztums Friedrich den Fesler bestätigt habe. Mit Einwilligung des Salmanns hat Berthold diese 10 Schillinge als Seelgerät auf den Frauenalter zu Niedermünster gestiftet und die näheren Bestimmungen in einer Urkunde an das Kloster niedergelegt. Dem Gotteshaus werden auch bei Minderung des Ertrags des Besitztums die 10 Schillinge sichergestellt, selbst wenn der Gesamtertrag eines Jahres nur 10 Schillinge ausmacht; der Ertrag über 10 Schillinge fällt Gozwin oder dessen Nachkommen zu. Fällt der Jahresertrag aber unter 10 Schillinge, so sind Gozwin oder seine Erben nicht zu einer aufrundenden Zahlung an das Kloster verpflichtet. Bei allen Geschäften, welche Gozwin oder seine Erben mit dem Besitztum vornehmen, muß dieser Zins in erster Linie sichergestellt werden. Vgl. Nr. 1010. --