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Urkunde FLorens Grave Van hollant an porters Van delf - 1287 September 17.(CAO, 1287-09-17) FLorens Grave Van hollantGraf Florens [V.] von Holland beurkundet, daß er seinen getreuen Bürgern von Delft gelobt hat und mit dem gegenwärtigen Brief gelobe, daß er ihnen alle ihre aufgezeichneten und besiegelten Freiheiten, die sie von ihm und seinen Vorfahren haben, fest und stät halten will, und daß diese Freiheiten der Fall nicht verletzen soll, daß sie auf seine besondere Bitte hin Hugo van Woud in ihr Stadtrecht aufgenommen haben, in der Weise, daß Hug von seinem Gut von auswärts nichts vorschießen soll, aber von dem, was er in die Stadt bringt, gleich einem anderen Bürger zahlen soll. --Urkunde FLorens Grave Van hollant - 1289 April 11. bis 18.(CAO, 1289-04-01) FLorens Grave Van hollantFlorens, Graf von Holland, befiehlt seinem Schulzen, seinen Schöffen und dem Rat seiner Stadt Dordrecht, daß sie Peter dem Lombarden von Leiden oder dessen bevollmächtigtem Boten, der ihnen diesen Brief überreicht, die 100 Pfund bezahlen, die sie dem Herren von Wassenaar schuldig sind von dessen Zolleinnahme, die dieser zu Vlaardingen zu haben pflegte. --