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Urkunde Chvͦn von Chalhaim an Chvnrat von wartenvelſ - 1289 Januar 5.(CAO, 1314-01-05) Chvͦn von ChalhaimKun von Kalheim beurkundet, daß er seinem rᷝvetern, Konrad von Wartenfels, drei Mark Silber Wiener Gewichtes schuldig ist und diesem dafür seinen Anteil am Burgstall zu Kalham, wo der steinerne Turm stand, nebst Zubehör, ferner seine Güter zu Atzerbichl und Windsberg und seinem Anteil am Malerholz zu Pfand gesetzt hat mit der Abmachung, daß es diese Güter gegen die gleiche Summe um Georgi (24. IV.) herum von dem Wartenfelser oder dessen Ehefrau einlöst. Tut er das nicht, so gehören die genannten Güter dem Wartenfelser, dessen Ehefrau und beider Kindern. Der Kahlheimer gibt sein Treuversprechen, daß die Wartenfelser in diesem Falle von ihm keinen Streit und keine Hinterlist [rᷝnachrat?] erfahren sollen, und er verpflichtet sich bei seiner Treue, rᷝwer zu sein, wo die Wartenfelser das benötigen. Will er aber dies [Treuversprechen] nicht einhalten, so schuldet er dem Wartenfelser 20 Mark Silber auf all dem Gut, das der Kalheimer bei dem Wartenfelser rᷝungetaileſt [s. Grimm DWB. XI. 3, 892 f.] hat, und außerdem soll das verpfändete Gut dem Wartenfelser, dessen Ehefrau und beider Kindern gehören. -- Wien GHA. (Salzburg). -- Salzburger UB. 4, 177. Nr. 148. Reg.