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Urkunde Boudene die broekere; Boudene die Jſerine; diederic Van *core u.A. - 1278 September 24.(CAO, 1278-09-24) Boudene die broekere; Boudene die Jſerine; diederic Van *core; Ihan die weuel; reinuert porin; Roger Van Ghiſtele; woutre Van CoekelareDie mit Namen genannten Schöffen rᷝvan den Vrihen Brugschen ambochte beurkunden, daß wegen eines über den Zehnten von Lisseweghe ausgebrochenen Streites zwischen dem Abt von St. Bertine und seinem Konvent einerseits und Wilsoete und Hanne Spierinc und ihren Angehörigen, welche den Zehnten für sich beanspruchten, andererseits, zunächst ein Zwischenurteil dahin ergangen sei, daß die Spieringhe sich dem gutachtlichen Urteil des Abtes von St. Bertine oder des Priors von Coekelare, Gillis von Cochove, unterwerfen sollten, das von einem der Genannten auf Seele und Gewissen vor dem 1. X. 1278 zu erstatten sei. Für den Fall, daß dieses Gutachten bis zum festgesetzten Termin nicht erstattet sei, sei den Spieringhen zugesichert worden, daß sie sollten rᷝbliven in die saisine van deser voerseider calaengen voertwaert an. Das gutachtliche Urteil, beurkunden die Schöffen, wurde von Gilles van Cochove am 24. IX. 1278 vor ihnen in gesetzlicher Form erstattet, dahingehend, daß die Spieringhe und ihre Erben zu Unrecht den Zehnten zu Lisseweghe beanspruchten und daß sie ihre Hände davon lassen und künftig samt ihren Erben kein Anspruchsrecht darauf erheben sollten. In Anerkennung aber der Dienste, welche die Spieringhe der Kirche von St. Bertine erwiesen hätten und um des guten Friedens willen, solle der Abt und der Konvent von St. Bertine den Spieringhen 30 Pfund Vlämischer geben, zahlbar am 2. II. 1279. --