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Urkunde ſweſter · Al · deu priorin̄ von altenhohnawͦe - 1295 Oktober 1.(CAO, 1320-10-01) ſweſter · Al · deu priorin̄ von altenhohnawͦePriorin Al[heit=Adelheid] von Altenhohenau beurkundet: Als seinerzeit der Hof in Mosen vom Maxlrainer für 63 Pfund Münchner Pfennige weniger 60 Pfennige gekauft wurde, hat Herr Rüdiger, der Pfarrer von Taufkirchen, 30 Pfund beigesteuert. Dafür sollen seine Töchter Al[heit], Agnes und Mechthild alljährlich aus dem Hofe unabhängig von dessen Ertrag zu Martini und Lichtmeß je 7 Schillinge zu ihrer freien Verfügung erhalten, ohne daß ihnen darum etwas von den allgemeinen Zuteilungen des Konventes an Kleidung und anderen Notwendigkeiten abgezogen wird. Solange noch eine von den drei Schwestern lebt, soll sie den genannten rᷝdienſt in dem gleichen Recht wie [früher] alle drei erhalten. Nach dem Tode aller drei soll diese Stiftung sein Seelgerät sein, und nach seinem Tode soll seiner genauso gedacht werden, wie einer verstorbenen Konventsschwester. Ferner hat Rüdiger zu seinem Gedächtnis sowie zu dem seines Vaters, seiner Mutter, aller seiner Vorfahren und aller der, die ihm anempfohlen sind, eine Kerze gestiftet, die im Kreuzgang über dem Toten brennen soll. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 2061. --